Da uns Grünen und Grünliberalen der Schutz des Hochmoors und des Waldes sehr am Herzen liegt, erlaube ich mir heute ein etwas ausführlicheres Votum und werde nun auch einmal den Beamer in Anspruch nehmen.

Das Postulat setzt sich für den Erhalt eines Kulturguts ein, so steht’s im Postulat.
Am 16. März 2017 haben wir hier im Rat den B&A 025/2017 behandelt. Dabei ging es um die Löschung des Anhang C zu Art. 39 im BZR, die Liste der Kulturobjekte. Diese Liste wird nun kantonal geführt. Dabei wurde die Anzahl Objekt von 395 (kommunal) auf 274 (kantonal) reduziert. Die FDP ging das noch zu wenig weit, hatte gar in ihrer Motion eine Reduktion auf ca. 125 Objekte gefordert. Grossmehrheitlich wurde die Reduktion begrüsst. An dieser Sitzung sagte z. B. Alfons Graf: „274 Objekte sind immer noch schützens- oder erhaltenswert. Das ist für Kriens immer noch zu viel. Es kann nicht jeder Hühnerstall oder jede Holzhütte unter schützenswert gestellt werden.“
Die Kegelbahn soll also nun ein schützenswertes Kulturgut sein. Bei diesen viel zu vielen 395 oder eben 274 Objekten war sie nie aufgelistet.
Auch der Gemeinderat Matthias Senn spricht in einem Artikel der Luzerner Zeitung (27. Nov. 2017) von einem Alpenkulturgut. Was das genau sein soll und ob wir noch weitere Alpenkulturgüter haben, hat der Gemeinderat bis jetzt nicht mitgeteilt.
Bei der kommunalen und kantonalen Liste der Kulturgüter wurde die Schutzwürdigkeit von Objekten in Frage gestellt, obwohl diese von ausgewiesenen Fachleuten erstellt wurden. Nun verleihen engagierte Laien der Kegelbahn die Schutzwürdigkeit und den Status eines Kulturgutes. Woraus sich diese ableitet wissen wir nicht.
Zudem sind wir irritiert, wenn sich der höchste Natur- und Umweltschützer in Kriens ausschliesslich um das vermeintliche Kulturgut sorgt und mit keinem Wort um das Hochmoor. Da vermissen wir das nötige Herzblut für die Anliegen der Umwelt.
Zum Vergleich möchte ich hier den Trambahnhof anführen. Diesen wollten wir Grüne und auch die SP erhalten. Zweifellos ein schutzwürdiges Gebäude, wie auch Räto Camenisch in seinem Votum vom 5. Nov. 2015 im Rat festgehalten hat. Damals hat die FDP mit einer dringlichen Interpellation (203/2015) den sofortigen Abbruch des Trambahnhofs forciert. Mit dem Abriss dieses Kulturguts hatten sie kein Problem.
An dieser Stelle möchte ich zur Veranschaulichung gerne ein Bild zeigen.
Zum Thema Kulturgut möchte ich hier doch noch erwähnen, dass vor allem die Landschaft rund um die Krienseregg ein wichtiges Kulturgut ist. Unsere schöne Landschaft müssen wir schützen. Wir Grüne dulden nicht, dass sie von einigen Privilegierten illegal verbaut wird. Und für den Tourismus am Pilatus ist eine intakte Landschaft von zentraler Bedeutung.

Rechtliches
Ernst Siegenthaler und die liberalen Senioren (LZ vom 12. Jan. 2018) werfen Pro Natura vor, den gesunden Menschenverstand verloren zu haben. Als ehemalige Politiker wissen sie, dass Baubewilligungen auf Gesetzen basieren. Daran haben einige von ihnen vielleicht noch mitgearbeitet. Der Gemeinderat hat sich an diese Gesetze zu halten, ohne wenn und aber.
Dass gerade die liberalen Senioren den Mut haben Pro Natura frontal anzugreifen, finden wir doch ziemlich frech. Weshalb haben wir die Probleme im Hochwald und auf der Krienseregg mit über 100 illegalen Bauten? Wir haben sie, weil der Gemeinderat über 30 Jahre einfach weggeschaut hat, statt für Recht und Ordnung zu sorgen. Und in dieser Zeit war das Baudepartement immer in den Händen der FDP.
Seit dem Jahr 2010 ist der Gemeinderat daran diese Altlast aufzuräumen, oder eben nicht. Im Jahr 2010 hat uns der Vorsteher des Baudepartements eine Aufarbeitung in zwei Jahren in Aussicht gestellt. Wann diese Aufräumarbeiten tatsächlich abgeschlossen sein werden wissen wir immer noch nicht.
Dass die liberalen Senioren in dieser Situation öffentlich Pro Natura angreifen zeugt davon, dass man Ursachen und Wirkung nicht immer zusammenbringt. Diesem öffentlichen Angriff muss auch öffentlich widersprochen werden.
Pro Natura hat genau zwei Einsprachen gemacht bei über 100 Objekten. Dass es Pro Natura überhaupt braucht um das Recht durchzusetzen finden wir alarmierend.
Und es ist ebenso falsch und diffamierend zu behaupten, Pro Natura nutze die Gerichtskosten als Druckmittel. Wenn die Kegelbahn legal ist liegt das Risiko ja bei Pro Natura. Mit dieser Behauptung entlarven sich diese Leute gleich selbst, diese Anlage kann nicht bewilligt werden.
Die bisherigen Bundesgerichts- und Kantonsgerichtsentscheide dulden keine illegalen Bauten in national geschützten Mooren. Das sollten alle zur Kenntnis nehmen und nicht einen Sündenbock wie Pro Natura konstruieren. Pro Natura entscheidet nicht und macht auch keine Gesetze, sie verhilft dem Recht nur zum Durchbruch.
Auch wissen wir nicht was die Unterzeichner des Postulats genau wollen.
Soll der Gemeinderat als Exekutive und unparteiische Behörde Pro Natura nun zum Verzicht der Einsprache drängen? Soll der Gemeinderat den Vertrag zwischen Pro Natura und Grundbesitzer für ungültig erklären?
Vom Gemeinderat möchten wir wissen, auf Grund welches Artikels er die Duldung beschlossen hat. Bei der letzten grossen Untersuchung des Baudepartements (juristische Abklärung von 20 Baugesuchen, angeordnet durch den Einwohnerrat), war eine wesentliche Erkenntnis, dass der Gemeinderat nicht mehr nach seinem Gutdünken Ausnahmebewilligungen erteilen kann. Für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung braucht es eine gesetzliche Grundlage. Wir möchten wissen aufgrund welcher Gesetzesartikel der Gemeinderat eine Duldung bewilligt hat.
Eine Duldung läuft darauf hinaus, dass das Objekt stehen bleibt einfach ohne Baubewilligung. Die Kegelbahn liegt übrigens nicht nur im national geschützten Hochmoor, sondern auch in einer Schutzzone gemäss kommunaler Schutzordnung. Bereits beim Bau der Kegelbahn befand sich diese in einer Schutzzone (Verordnung zum Schutz des Forenmooses, Inkrafttreten am 11. 3. 1971).
Wenn der Gemeinderat solche Objekte dulden will, dann werden wohl praktisch keine illegalen Bauten etwas zu befürchten haben.

Es ist uns klar, dass wir uns mit unserem Einsatz gegen das Postulat keine Freunde machen oder genauer gesagt Stimmen bei den nächsten Wahlen.
Hier geht es aber um Glaubwürdigkeit und darum, dass Gesetze eingehalten werden, auch im Umweltschutz.
Es geht um Rechtsstaatlichkeit. Wir machen die Gesetze, wir sind die Legislative.
Der Gemeinderat wendet diese an. Es ist bedenklich, wenn wir uns in laufende Bewilligungsverfahren einmischen wollen und versuchen die Rechtsprechung zu biegen. Das geht ganz klar in Richtung Willkür und Bananenrepublik.
Es steht aber jedem und jeder frei, die eine oder andere Partei auf ihrem Rechtsweg zu unterstützen und zu begleiten. Zum Beispiel mit einem Beitrag für die möglichen Gerichtskosten.
Zusammengefasst stellen wir fest, dass die Ursache der Probleme die Untätigkeit des Gemeinderates war in der Zeit der Erstellung. Beim Landschaftsschutz haben diese Gemeinderäte sträflich weggeschaut.
Und auch der heutige Gemeinderat trägt seinen Anteil zur jetzigen Situation bei, weil diese Arbeit längst erledigt sein sollte. Wenn man 8 Jahre oder mehr braucht, um mit den illegalen Bauten aufzuräumen, ist der politische Wille nicht sehr gross. Auch wenn es eine sehr undankbare Sache ist, die Versäumnisse der Vorgänger aufzuräumen, so muss sie trotz allem gemacht werden und zwar richtig.

Fazit
Im ersten Moment hat der eine oder die andere vielleicht noch gedacht, dass sich der Einwohnerrat für den Erhalt dieser Kegelbahn einsetzen sollte.
Aber wenn man sich die ganze Geschichte anschaut, dann stellt man fest, dass dies der falsche Weg ist.
Unsere Gesetze gelten für alle. Wir unterstützen nichts Illegales. Wir mischen uns auch nicht in laufende Verfahren ein. Und wenn hier eine Ausnahme gemacht würde, dann fordern dies die andern zu recht auch.
Wenn also heute tatsächlich eine Mehrheit der Legislative auf kommunaler Ebene versucht, sich in einem laufenden Verfahren um ein national geschützten Hochmoor über das Gesetz hinwegzusetzen, werden wir sicher wiederum nationale Schlagzeilen machen.
Diese Mal dürfte die Reaktion nicht so wohlwollend sein wie beim Wappen.

Die Grünen und Grünliberalen lehnen das Postulat ab.