In der Gemeinde Kriens wird schnell und viel gebaut. Um diese rege Bautätigkeit einigermassen geordnet ablaufen zu lassen, um Nachbarschaftliche Verhältnisse zu schützen, um Freiräume zu erhalten, Grünräume zu schützen etc. hat sich die Gemeinde ein gutes Bau- und Zonenreglement geschaffen. Mit 27 : 0 wurde dieses in Jahre 2000 in Kraft gesetzt. Obwohl dieses Reglement Volkswille darstellt und ohne Gegenstimme akzeptiert wurde scheint der Gemeinderat damit grosse Mühe zu haben. Er sucht – sofern wir den Bericht richtig interpretieren – in erster Linie Ausnahmemöglichkeiten: wie kann ich ev. dennoch höher bauen als in der Zone erlaubt (Objekt 18) wie kann ich Abstandsvorschriften untergraben,(Objekt 21) wie kann ich Grünflächenziffern aushebeln. (Objekt 8)

Für uns sind nicht einzelne Fehler das Problem, wo gearbeitet wird passieren Fehler. Insofern zielt unsere Kritik auch nicht auf die Verwaltung sondern auf die Baubewilligungsbehörde. Die Baubewilligungsbehörde ist in Kriens der Gemeinderat.

Leider konnten wir auch bis heute keinen echten Gesinnungswandel oder einen eigentlichen Lernprozess aus dem Gehabten feststellen. Und hier beginnt für uns das Skandalöse an der Geschichte. Hätte der GR ein wenig Asche auf sein Haupt gestreut und durch einen Wechsel in der Praxis aus den Fehlern gelernt, glauben Sie uns, wir wären milde. Aber hat der Gemeinderat sich engagiert im Falle der 3x zu gross gebauten Schüür in der Landwirtschaftszone auf dem Sonnenberg. Er rühmt sich angezeigt zu haben. Das war aber wohl absolut unumgänglich. Wir hätten mehr erwartet. Oder hat der Gemeinderat reagiert, als ein Werkhof sich weit in die Grünzone hinein erweiterte im Schlund? Zeigt er uns guten Willen jetzt sorgfältig im Sinne des BZR zu handeln? Wir spüren wenig davon:

Die Tatsache, dass er jetzt eine Baukontrolle eingesetzt hat, ist erst das Aufholen eines Versäumnisses. Diese war bis kurz vor der ganzen Geschichte quasi inexisitent.
Die härtere Anzeigepraxis lassen wir gelten, das schätzen wir, allerdings ist damit nicht viel gewonnen, der Bürger ist zwar bestraft, aber dies ist nichts, was uns wohl tut, sondern erst eine sorgfältigere Bewilligungspraxis. Mit jeder Anzeige wird ja bekanntlich die Bauherrschaft aufgefordert ein ordentliches Gesuch einzureichen. Und dieses muss letztlich im Sinne des Einwohnerrates – ich erinnere 27:0 behandelt werden.
Dennoch, geschätzte Damen und Herren, auch wir sind bereit, Asche auf unser Haupt zu streuen

Selbstkontrolle ist und war der falsche Ansatz
Der Gemeinderat untersucht und erstellt einen Bericht. Dieses Vorgehen ist grundsätzlich falsch, da der Gemeinderat, dem das Baudepartement unterstellt ist, auch Partei ist.
Dies ist kein Fehler des Gemeinderates, sondern ein Fehler der Mehrheit des Einwohnerrates, – also von uns- welcher den entsprechenden Auftrag so formuliert hat.
Wenn der Gemeinderat unter Punkt 4 Untersuchungsergebnisse in einem Fall von einem Fehler spricht und bei den anderen nur Mängel feststellt, so finden wir das schon dicke Post. Unserer Meinung nach sind viele der Mängel gravierende Fehler

Nun zum Bericht, inhaltlich
Keine vollständige Kontrolle, mangelhafter Bericht

  • Wir müssen davon ausgehen, dass die beiden Fachpersonen sich kein Bild vor Ort gemacht. Sie berufen sich auf die Aussagen des Baudepartements und die vorgefundenen Planunterlagen. Ob die Pläne in Realität, auf dem Feld, dann auch so umgesetzt wurden, wäre für das Untersuchungsergebnis von grosser Bedeutung gewesen. Hier bleibt ein sehr fahler Nachgeschmack übrig. Die Kontrollierten kontrollieren im Auftrag der Kontrolleure sich gleich selbst.
  • Die Unterlagen zur Baubewilligung sind dermassen mangelhaft, dass sich der Geländeverlauf des Terrains nicht mehr eruieren lässt. Heute kann angeblich nicht mehr nachgewiesen werden, ob ein Stockwerk zuviel erstellt wurde oder nicht. Genau dies aber hätten wir wissen wollen, im Gespräch mit den Leuten aus der Bevölkerung hätte genau diese Frage sehr interessiert. Ein Gegenbeweis bleibt der GR leider schuldig.
  • An der südlichen Nachbarsgrenze soll die Mauerhöhe 1.50 m betragen. Ich war vor Ort. Es gibt dort gar keine Mauer. Ein Gartenhag trennt die Grundstücke. Solche Aussagen nehmen mir das Vertrauen, dass es sich beim Bericht um ein seriöses Aufbereiten handelt
  • Ein weiteres Beispiel gefällig? Wenn ein Unterabstand zu einer Hecke nur 20 cm betragen soll (laut Experten) ist es schwer vorstellbar, dass diese 20 cm die Erstellung von 2 Abstellplätzen inkl. Wendemöglichkeit verhindert hätte. Ist es hier nicht um viel mehr gegangen?

Wir müssen leider auch annehmen, dass der Gemeinderat als betroffene Partei, einen erheblichen Einfluss auf die Gestaltung des Berichts genommen hat, um die Resultate in einem günstigen Licht erscheinen zu lassen. Beweisen können wir diese Tatsache nicht, aber der Text des Gemeinderates als Reaktion auf jedes untersuchte Objekt ist deutlich länger als der Text von den Herren Manser und Piecenoni.

Fazit:

  • Die Baukontrolle war bisher absolut ungenügend oder gar inexistent.
  • Der Gemeinderat hat das ihm zustehende Ermessen in vielen Fällen überschritten
  • Die aufgedeckten Mängel zeigen, dass wir es mit ernsthaften Mängeln zu tun haben.

Welche Lehren wurden gezogen? Ist Besserung in Sicht?

Die Massnahmen im B+A sind ungenügend

  • Hat sich die Praxis verbessert?
  • Welche Qualitätsziele wurden definiert, damit gemessen werden kann ob eine Verbesserung eintritt oder nicht?
  • Ohne messbare Kriterien kann keine Aussage gemacht werden, ob und in welchem Umfang Verbesserungen erzielt wurden.
  • Nur messbare Massnahmen erlauben eine objektive Messung der Verbesserung.

Wie sieht die Situation heute aus?
Wie bereits erwähnt spüren wir zuwenig von einer Aufbruchstimmung. Unsere Befürchtungen sind gross, dass im Baubewilligungswesen nicht viel ändert. Mit Nachdruck wollen wir darauf hinweisen, dass wir nicht das Bauen verhindern wollen, sondern es müssen alle Bauwillige mit gleichen Ellen gemessen werden und die geltenden Gesetze müssen mit Nachdruck eingehalten werden. Wir erwarten von beiden betroffenen Departementen die notwendigen Schritte aufeinander zu. Wir wollen keine Überreglementierung und keinen Laisser-faire. Wir wollen die Umsetzung des politischen willens, einen Gemeinderat, der eine Praxis anwendet, die dem BZR und übrigens auch dem Parkplatzreglement entspricht.

Wir fordern dies nicht der Reglemente willens, sondern weil wir eine wohnliche sympathische Gemeinde wollen, wir wollen den Schutz der Naherholungsgebiete, den Schutz der Bachufer, Waldränder und Grünzonen, wir wollen Transparenz im Bewilligungsverfahren, wir wollen die Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger, den Schutz der Nachbarschaftsinteressen, womit wir wieder beim Bläsihoger wären zurück- ganz am Anfang der Geschichte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, um an dieses Ziel heranzukommen bitten wir euch, den vorliegenden Antrag zu unterstützen. Der GR signalisiert guten Willen mit der Aussage, dass er die Abläufe prüfen will. Wir möchten aber das Resultat seiner Prüfungen kennenlernen, damit das Vertrauen der Bevölkerung wieder hergestellt werden kann.

Herzlichen Dankl

Antrag der Grünen
Der Gemeinderat orientiert nach Ablauf eines Jahres den Einwohnerrat über das Resultat der geprüften und umgesetzten Massnahmen, insbesondere auch die Abstandsregelung bei Spielflächen, Nachweis/Ersatzabgabe für Erstellung von Spielflächen usw.

Dieser Antrag wurde abgewiesen