Votum von Erich Tschümperlin, Einwohnerrat Grüne

Im B&A steht folgendes „Eine Ausschreibung für diese Dachfläche ist nicht vorgesehen, da diese Anlage ohnehin durch die Gemeinde erstellt werden müsste, damit der produzierte Strom direkt eingespiesen und verwendet werden kann. Bei einer Contractor-Lösung müsste der produzierte Strom dem Contractor wieder abgekauft werden, was keinen Sinn macht.“
Dass die Gemeinde die Dachfläche nicht einmal ausschreiben will ist gerade für die Energiestadt Kriens völlig unverständlich.
Die Gemeinde schriebt, dass es keinen Sinn macht, saubere und nachhaltige Energie von einem Contractor zu beziehen!
Offenbar sind gewisse Planer oder Architekten nicht offen für erneuerbare Energien. Anders kann ich mir die Aussage nicht erklären. Und ich hätte mir vom Gemeinderat mehr Unterstützung für die erneuerbaren Energien erhofft.
Bei der letzten nationalen Abstimmung war die grosse Befürchtung, dass beim Abschalten der AKWs mehr Dreckstrom aus dem Ausland importiert werden muss.
Die Unabhängigkeit der Energieversorgung ist allen Parteien in diesem Land immer wieder ein grosses Anliegen. Hier leisten wir einen konkreten Beitrag dazu – oder eben nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Gemeinde Kriens im Jahr 2016 ein Schulhaus für Fr. 10 Mio. saniert und auf dem neu erstellten Dach weder Sonnenkollektoren noch Solarzellen installiert ist für mich unverständlich.
Selbstverständlich kostet diese Investition etwas, aber es gibt auch einen Ertrag! Oder wir geben einem Contractor die Möglichkeit sauberen Strom zu produzieren und beziehen diesen von ihm. Mindestens zwei Contractor aus der nächsten Umgebung haben uns gegenüber Interesse gezeigt und würden gerne eine Anlage offerieren.
Und es wäre auch eine Anlage mit Modellcharakter für die Schülerinnen und Schüler. Dies schafft den Bezug zur Energie und zeigt ihnen auf woher der Strom kommt. Im Rahmen des Physikunterrichts gibt es hier Anknüpfungspunkte. Eine solche Anlage wurde in Schüpfheim erstellt, wie in einer Dokumentation der CKW vom August dieses Jahres ersichtlich ist. Diese Anlage hat eine Leistung von 28 kWp und wurde über Anteilscheine finanziert. Die 400 Anteilscheine waren im Nu ausverkauft.
Wir verlangen nicht, dass eine Anlage für die ganze Dachfläche erstellt wird. Dazu liegt ja eine Offerte von Dritten vor, dies sprengt jedoch den Rahmen der Gemeinde Kriens.
Wir beantragen, dass die Gemeinde Kriens eine Anlage mit maximal 30 kWp erstellt. Für eine solche Anlage haben wir eine Offerte für das Schulhaus Brunnmatt vorliegen. Wir haben dies gemacht, da dies der Gemeinderat versäumt hat. Bei der Option Photovoltaik im B&A findet sich leider überhaupt nichts Greifbares.
Max. 30 kWp deshalb, weil für eine solche Anlage eine Einmalvergütung von ca. 30% der Anlagekosten vergütet werden und keinerlei bauliche Auflagen aufgrund der Förderung gemacht werden. Eine solche Anlage deckt in etwa auch den Eigenbedarf des Schulhauses.
Eine solche integrierte Photovoltaikanlage kostet ca. Fr. 70’000. Nach Abzug der Einmalvergütung und den Einsparungen beim Dach bleiben Kosten von ca. Fr. 50’000 bis 60’000. Der Ertrag beträgt ca. 25’000 kWh pro Jahr. Die Stromkosten liegen bei 3% Zins und Amortisation über 25 Jahre bei ca. 14 Rp pro kWh. Dies ist ein sehr lukrativer Preis und wenn die Anlage erst einmal amortisiert ist, rechnet es sich erst recht.
Sagen wir heute Ja zur Solaranlage, sonst müssen wir wieder 64 Jahre warten, bis die nächste grosse Renovation durchgeführt wird.
Wenn das Kostendach denn unbedingt eingehalten werden muss, schlage ich dasselbe vor wie vorher bei der Option Tageslicht-Steuerung: der Betrag soll bei „BKP 4 Umgebung“ eingespart werden. Diese kann ohne Mehrkosten auch später noch ausgeführt werden.
Bei der Photovoltaikanlage sind die Mehrkosten jedoch erheblich, da die Synergien mit dem Dach wegfallen und Installationen zur Montage auf dem Dach zusätzlich erstellt werden müssen.
Ich bitte euch um die Unterstützung meines Antrags.