Votum von Erich Tschümperlin

Was mich an diesem Geschäft stört, ist der Ablauf, genau
so wie es auch Räto Camenisch formuliert hat.

Wenn heute Treu und Glauben ins Feld geführt werden,
mag dies gegenüber dem Stadtrat stimmen. Gegenüber dem Einwohnerrat sehen wir
dies nicht so.

Wenn der Stadtrat über Jahre hinweg der Bauherrschaft
grünes Licht signalisiert, ohne beim Einwohnerrat die entsprechende Zustimmung
einzuholen, dann ist dies aus unserer Sicht problematisch. Hätte der Stadtrat
dem Einwohnerrat einen Planungsbericht vorgelegt, würden wir heute nicht über
die Einzonung diskutieren, dies wäre vorher geklärt worden.
Es reicht nicht, dass dieses Projekt dem Einwohnerrat gegenüber immer wieder
punktuell angetönt, oder in der Ortsplanungsrevision 2013/14 bereits erwähnt
wurde. Diese Informationen sind nicht verbindlich und es kann dazu auch nicht
verbindliches Stellung bezogen werden. Die verbindliche Entscheidung kann der Einwohnerrat
erst jetzt fällen, wenn bereits sehr viel Geld ausgegeben worden ist.

Wenn dieser Ablauf Schule macht, dann kaufen
Investoren Grundstücke, diskutieren und entwickeln ein Projekt mit dem Stadtrat
und investieren in die Projektierung. Dann ist soviel Geld ausgegeben worden,
dass wir solche Projekte bewilligen müssen – wie es nun von verschiedenen
Seiten angetönt wurde.
Wenn dem so ist, können wir auf die Behandlung im Einwohnerrat verzichten und
die Kompetenz zur Einzonung gleich dem Stadtrat überlassen.

Das wollen wir von der Grünen / GLP Fraktion aber nicht
und darum diskutieren wir in erster Linie über die Einzonung und erst in
zweiter über das Projekt selbst.

Etwas anderes möchte ich gerne noch klarstellen: Es
wurde mehrfach erwähnt, dass es sich beim Übrigen Gemeindegebiet ja um
Bauerwartungsland handelt. Es gibt im BZR meines Wissens kein
Bauerwartungsland, hier handelt es sich um einen Suggestivbegriff der
Befürworter. Aber es ist richtig, dass Übriges Gemeindegebiet in der Nutzung
dem Landwirtschaftsland gleichgestellt ist.