Herzlichen Dank für die Möglichkeit zur Mitwirkung. Die Grüne Partei Kriens wird sich selbstverständlich im politischen Prozess weiter einbringen, möchte jedoch die Chance des Mitwirkungsverfahrens nutzen um eine generelle Einschätzung aus Grüner Sicht abzugeben:

Die Grünen Kriens unterstützen und nehmen positiv zur Kenntnis:

  • Die Strategie, keine weiteren Einzonungen ausserhalb des Siedlungsgebietes vorzunehmen.
  • Die Absicht, Landschaftsräume zu schützen und Naturelemente aufzuwerten
  • den Qualitätsartikel: insbesondre die Schaffung einer Fachkommission
  • die Schaffung einer beweglichen und kongruenten Verordnung
  • die Abbildung von Grünelementen wie geschützten Bäumen und Hecken auf den Plänen dient den Eigentümern zur Planungssicherheit und Transparenz.
  • die Idee eines erhöhten Gebäudestandartes im Falle einer höheren Wertschöpfung durch die Zulassung von mehr Wohnanteil in Arbeitszonen.

Die Grünen sind kritisch bei folgenden Punkten:

  • Betreffend der Einzonung Mühlerain : die Grünen sind der Überzeugung, dass keine weiteren Einzonungen im oberen Ortsteil mehr bewilligt werden dürfen, ohne dass die Verkehrssituation verbessert worden ist.
  • Betreffend der Einzonung Bosmatt: die Entwicklung dieses Gebietes ist rasant, die Gemeinde hat die Erschliessung dieses Gebietes mit dem ÖV und den LV nicht gelöst, die Schulraumentwicklung ist nicht absehbar, daher ist ein Verkauf der Reserve um das Schulhaus kurzsichtig.
  • die Regelung des Verkehrs im Raum Luzern Süd mit 15 DTV pro 100 qm Nutzfläche: das Gebiet erträgt niemals 15 Fahrten. Es wurden keinerlei Systemanalysen durchgeführt, die Zahl wurde blauäugig von Luzern Nord übernommen. Dort wird in naher Zukunft aber 190 Mill. in die Verkehrs-lösungen investiert werden. Wir unterstützen die Anträge des VCS, Sektion Luzern zum Entwurf des Bau- und Zonenreglements wonach keine Nutzungen mit mehr als 8 Fahrten DTV pro 100 m2 Nutzfläche in der Arbeitszone zugelassen werden sollen. Ebenso beantragen wir, dass in die Bestimmungen der zukünftigen Bebauungspläne im Entwicklungsraum Eichhof-Schlund für sämtliche Nutzungen ausser Wohnen eine Parkplatzbewirtschaftungspflicht aufgenommen wird. Die Mindestgebühr ab der ersten Stunde hat CHF 2.00 zu betragen. Insgesamt bedauern wir, dass die Aktualisierung des Verkehrsrichtplan aus dem Jahr 1995 nicht im Rahmen der Ortsplanungssrevision vorgenommen wurde. Dadurch fehlt die dringend notwendige Abstimmung der Siedlungs- mit der Verkehrsentwicklung.
  • die Neueinzonung auf dem Kleinfeld ist zumindest konfliktär, das Primat des Sportes ist gefährdet
  • dass die Umsetzung von naturschützerischen Elementen ausserhalb des Siedlungsgebietes nicht im BZR geregelt wird sondern ohne Zeitangabe auf später verschoben wird.
  • Die Autoren der Quartieranalyse kommen zum Schluss, dass das räumliche Entwicklungspotential von Kriens minimal sei. Gerade weil «Kriens gebaut ist» ist eine differenziertere Sicht auf die Quartiere notwendig. Die einseitige Fokussierung auf Verdichtung der Siedlungsräume bringt noch keine Förderung der Lebensqualität, wie es in der «Strategie der räumlichen Entwicklung» postuliert wird. Es wird beispielsweise nicht klar, welche öffentlichen Bauten hinsichtlich ihres Potentials als Quartiertreffpunkte nun weiterentwickelt werden sollen? Insgesamt wurde die Chance, einen Entwicklungsprozess zur Aufwertungen der Quartierstrukturen und Stärkung von Subzentren verpasst. Wir beantragen daher, als Vorinvestition in eine zukünftige nachhaltige Weiterentwicklung unseren Krienser Quartiere eine vertiefte Potentialanalyse durchzuführen. Das ARE hat mögliche Instrumente entwickelt und stellt sie zur Verfügung.

Die Grünen werden keiner Zonenplanung zustimmen, die

  • zum heutigen Zeitpunkt einer Umzonung des Familiengartenareales zustimmt. Das Gebiet ist nicht entwickelt, die Stadt hat keine konkreten Pläne im Hinterschlund, die Wohnraum zur Verfügung stellen würden.
  • eine Sonderbauzone ausserhalb des Siedlungsgebietes (Hergiswald) ist nicht Strategiekonform, der Erholungsraum soll nicht mit zusätzlichem Verkehr belastet werden, der Hergiswald ist ein Ort der Kontemplation, das Restaurantgebäude ist Teil des Ensembles und soll nicht abgerissen werden.
  • solange keine klare Verkehrskonzeption, insbesondere für das Gebiet Luzern Süd vorliegt.
  • die keine Mehrwertabschöpfung enthält, da zum Bsp. die Stadt Luzern und Private durch Um- und Einzonungen grosse finanzielle Vorteile generieren und die Gemeinde die Erschliessungs- und Schulraumkosten tragen muss.
  • die 80 Meter Türme auf dem Mattenhof sind mit dem Grün- und Freiraumkonzept unvereinbar und schaffen weiteren Mehrverkehr, bereits 45 Meter erlauben eine Baudichte, die erheblichen Mehrverkehr schaffen.
  • Eine Bauzone auf dem Kleinfeld widerspricht grundsätzlich der Idee einer Sport- und Freizeitzone. Die Nutzung durch Wohnungen und Gewerbe ist mit den Sportnutzungen auf diesem engen Areal keinesfalls kompatibel und wird zu grossen Nutzungskonflikten führen (Lärm, Flutlicht, Lautsprecher, etc.) Besonders problematisch wird der Mehrverkehr und die knappen Parkplätze im Sommerbetrieb der Badi und bei Fussballspielen sein.

Freundliche Grüsse

GRÜNE Kriens
Bienz Bruno