Mit dem Postulat von Alex Hahn Nr. 020/2013 ist innert kurzer Zeit der dritte Vorstoss betreff Beschaffungsrichtlinien eingereicht worden. Der Gemeinderat hat sich dabei jedes Mal hinter dem Submissionsgesetz versteckt. Anscheinend ist es aber ein Bedürfnis, das klare Weisungen oder Richtlinien für die Beschaffung und Einkauf von Gütern und Dienstleistungen geschaffen werden.
Zumal der Gemeinderat im Postulat Nyfeler Nr. 287/2008 vom 26. Juni 2008 mitgeteilt hat, dass ein Entwurf bereits vorliegt.
Der Gemeinderat hat bei freihändigen Verfahren, wie im Postulat Hahn erwähnt, einen grossen Spielraum. Dies sollte nach Meinung der Grünen auch genutzt werden.

Der Gemeinderat wird aufgefordert, im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesen eine Weisung oder Reglement zu erstellen, das die Wirtschafts-, Sozial-, und Umweltkriterien für alle Beschaffungen der Gemeinde Kriens beinhaltet.

Dabei ist darauf zu achten, dass der gesetzliche Spielraum für das freihändige Verfahren und das Einladungsverfahren ausgeschöpft wird. Zudem sollte der Gemeinderat generelle Nachhaltigkeitskriterien für die drei Bereiche Wirtschaft, Soziales und Umwelt festlegen, an denen sich die Beschaffung zu orientieren hat.
Für grössere Beschaffungen die weder aus Europa oder der EU stammen, ist vom Lieferanten mindestens die ¨Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Selbstdeklaration)¨zu verlangen.

Mit einer solchen Weisung oder Reglement nimmt die Gemeinde ihre Vorbildfunktion wahr und setzt ein wichtiges Zeichen, im wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Engagement
Beispielhaft zu sein.

Ich danke für die Unterstützung dieses Postulates

Bruno Bienz