Tomas Kobi fordert den Gemeinderat in einem Postulat auf, das Behindertenleitbild aus dem Jahre grundlegend zu aktualisieren sowie auf Grundlage des kantonalen Leitbildes Strategien zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln sowie Massnahmen abzuleiten und umzusetzen.

lch bitte Sie, folgendes Postulat zu überweisen:

  • Der Gemeinderat wird beauftragt, das Behindertenleitbild aus dem Jahr 1995 grundlegend zu aktualisieren, und dabei soll der Grundsatz der Teilnahme und Teilhabe ein wegweisendes Element des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Behinderung beinhalten.
  • Der Gemeinderat wird aufgefordert, auf der Grundlage des kantonalen Leitbildes Strategien zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln sowie Massnahmen abzuleiten und umzusetzen.
  • Der Gemeinderat soll dafür sorgen, dass unter Einbezug von Echo- und oder Begleitgruppen die Ausarbeitung des Leitbildes stattfinden kann.

Begründung:
Ein Behindertenleitbild regelt den Umgang mit Behinderten auf politischer Ebene. Bereits im Jahr 1995 wurde für Kriens ein solches Leitbild ausgearbeitet, jedoch nie umgesetzt. Im Einwohnerrat wurden immer wieder diverse Vorstösse eingebracht zur Umsetzung und Überarbeitung des Leitbildes, u.a. auch die Interpellation Nyfeler 01312016 mit der Frage: «Welche Massnahmen aus dem Behindertenleitbild der Gemeinde Kriens wurden bis heute umgesetzt?». Die Antwort des Gemeinderates:

«Die Gemeinde Kriens verfügt noch nicht über ein Leitbild für Menschen mit einer Behinderung.» Daraus ist ersichtlich, dass der Gemeinderat die Angelegenheit immer wieder vor sich herschiebt.

Am 11. Dezember 2014 anlässlich der Einwohnerratssitzung beteuerte der Gemeinderat, dass das Behinderten-Leitbild erarbeitet wird, wenn das kantonale Leitbild vorliegt, und deshalb beantragte, dass das Postulat Morf: Alters- und Behindertenleitbild für Kriens Nr. 225107 abzuschreiben sei.

Nun liegt das Leitbild des Kantons Luzern vor. Das Leitbild «Leben mit Behinderungen» zeigt in konstruktiver Weise auf, wie das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung im Kanton gefördert werden kann und dadurch für die Gesamtgesellschaft einen Mehrwert entsteht. Der Kanton will mit diesem Leitbild den öffentlichen Dialog und den politischen Prozess zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung anregen. Im Weiteren sind die entsprechenden Gremien (z.B. Gemeinden) aufgefordert, dass in ihren Zuständigkeitsbereichen auf der Grundlage des Leitbildes Strategien erarbeitet werden sowie entsprechende Massnahmen abzuleiten und umzusetzen sind.