Mehrwertabgabe aufgrund von Umzonungen
Mit der eidgenössische Abstimmung vom 3. März 2013 wurde das Raumplanungsgesetz (RPG) klar angenommen. Die Krienserinnen und Krienser haben ihm mit über 70% zugestimmt.
Zwei zentrale Eckpfeiler des neuen RPG sind der sorgsame Umgang mit unserem Boden und die Einführung einer Mehrwertabgabe.
Sehr geehrter Herr Ratspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit der eidgenössische Abstimmung vom 3. März 2013 wurde das Raumplanungsgesetz (RPG) klar angenommen. Die Krienserinnen und Krienser haben ihm mit über 70% zugestimmt.
Zwei zentrale Eckpfeiler des neuen RPG sind der sorgsame Umgang mit unserem Boden und die Einführung einer Mehrwertabgabe.
Eine zügige Umsetzung auf kantonaler Ebene ist nach dem eindeutigen Resultat zu erwarten, alles andere wäre eine Missachtung des Volkswillens.
Im Hinblick auf die laufende Ortsplanung in Kriens soll der klare Volkswille berücksichtigt werden. Darum bitte ich sie um die Beantwortung der folgenden Fragen.
1. Wie viele Quadratmeter Boden werden im Rahmen der Ortsplanung eingezont?
a. Von welchem Mehrwert geht die Gemeinde Kriens bei diesen Grundstücken
insgesamt aus?
b. Wie gross wäre der Betrag der minimal vorgesehenen Mehrwertabgabe von 20%?
2. Auf wie vielen Quadratmetern wird ein Mehrwert aufgrund von Aufzonungen im
Rahmen der Ortsplanung geschaffen?
a. Von welchem Mehrwert geht die Gemeinde Kriens bei diesen Grundstücken
insgesamt aus?
b. Wie gross wäre der Betrag einer Mehrwertabgabe von 20%?
3. Wie steht der Gemeinderat dazu, dass nicht nur bei Neueinzonungen, sondern auch bei
Aufzonungen (Mehrzahl der Fälle) eine Mehrwertabgabe erhoben wird?
a. Wenn er dies befürwortet, welchen Satz erachtet er als richtig?
Besten Dank für die Beantwortung der Fragen
Erich Tschümperlin