Votum von Erich Tschümperlin zur Antwort des Stadtrates
Zur Antwort auf Frage 2

Der Stadtrat verweist für das
Urteil auf die Webseite der Luzerner Gerichte.
Dort war das Urteil zum Zeitpunkt der Beantwortung nicht aufgeschaltet, auch
nicht nachdem es rechtskräftig wurde.

Weiter schreibt er, dass das
Urteil im Extranet für den Einwohnerrat aufgeschaltet werde. Auch dort kann ich
– konnten wir – das Urteil nicht finden.

Am 19. Juni 2019, ein paar
Wochen später, wurde uns das Urteil per Mail zugestellt.

Ich bin enttäuscht über die
Sorgfalt, mit der der Stadtrat diese Interpellation beantwortet hat. Die
Qualität zieht sich meiner Meinung, nach durch die ganze Antwort hindurch.
Der Stadtrat sollte die Legislative ernst nehmen und seine Arbeit unterstützen.

Auf ein paar der Antworten
möchte ich nun im Detail eingehen.

Zur Antwort auf Frage 3

Der Stadtrat schreibt, „dass er
Baubewilligungen in der Zone für öffentliche Zwecke nicht mehr mit den
Bestimmungen der Bau- und Zonenverordnung (BZV) begründen kann“. Und weiter
schreibt er, dass die Bestimmungen nicht illegal seien.

Das heisst, anwenden darf der
Stadtrat sie gemäss Kantonsgericht nicht, weil sie rechtlich nicht korrekt
sind. Der Stadtrat findet also, dass sie nicht illegal sind, dass
Kantonsgericht hat entschieden, dass sie nicht legal sind. Kann mir der Stadtrat erklären,
wie er die Bestimmung bezeichnet, die weder legal noch illegal ist, aber auch
nicht angewendet werden darf, da sie vor dem Gericht nicht standhält? In
der Beantwortung der Interpellation 244/2019 schreibt der Stadtrat, dass das
Kantonsgericht dies als rechtswidrig beurteilt hat.

Ich habe den Eindruck, dass dem
Stadtrat die Einsicht fehlt, dass er nicht legitim gehandelt hat. Er hat nicht
den Willen des Einwohnerrats umgesetzt, sondern diesen umgangen. Dies hat das
Kantonsgericht aus den Einwohnerratsprotokollen klar herausgelesen. Zu dieser
Einsicht müsste nun auch dem Stadtrat kommen. Wenn sich der Stadtrat über den
Willen des Einwohnerrats hinwegsetzt, macht dies eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit schwierig.

Trotz all dem lese ich nirgends
ein Wort des Bedauerns, oder gar eine Entschuldigung dem Einwohnerrat
gegenüber.

Zur Antwort auf Frage 4

Rein formell hat der Stadtrat
natürlich Recht: alle Bauten wurden von ihm bewilligt und sind rechtskräftig.
Aber wenn jemand die Baubewilligungen angefochten hätte, wären die
Baubewilligungen verschiedener Bauprojekte vom Kantonsgericht aufgehoben
worden, weil die Bewilligung gemäss BZV nicht hätte erteilt werden dürfen.

Dass Baubewilligungen
rechtskräftig werden, auch wenn sie nicht hätten erteilen dürfen, machen sie in
unseren Augen auch nicht besser.
Da wird etwas formaljuristisch weiss gewaschen, was keine reine Weste hat.

Beim Roggern- und
Meiersmattschulhaus hätte der Stadtrat das Gesetz problemlos einhalten können.
An beiden Standorten besitzt die Stadt unüberbautes Land. Mit dem überwiesenen
Vorstoss Graber 087/2019 hätte der Stadtrat keine Spielflächen mehr überbauen
dürfen und auch keine Gebäude auf dem Pausenplatz aufstellen dürfen, ohne Kompensation.
Bereits hier hat der Stadtrat den Einwohnerrat schlicht und einfach ignoriert
und nicht ernst genommen.

Der Stadtrat schreibt noch,
dass im Moment (Stand Mai 2019) ein Baubewilligungsverfahren für die
Modulbauten auf der Krauerwiese läuft. Falls keine Kompensation möglich ist, muss dieses
abgelehnt werden. Was passiert dann mit den Modulbauten auf der Krauerwiese?
Die Modulbauten stehen schon über ein Jahr ohne Bewilligung auf der
Krauerwiese, auch hier bestätigt sich: illegal.

Zur Antwort auf Frage 5

Der Stadtrat schreibt „dass es
sich nicht um einen offensichtlichen Mangel in der Rechtsauslegung handelt. Ein
Mangel ist es in jedem Fall, der Stadtrat hat seine Kompetenzen überschritten:
ihm fehlte die Delegationskompetenz.

Es ist für mich unerklärlich,
warum der Stadtrat mit seinem Rechtsdienst und das Baudepartement mit seinen baujuristischen
Profis, dies nicht selber erkannt haben.
Abgrenzungsfragen sind schwierig zu beurteilen, aber der Stadtrat mit seinem
Rechtsdienst müssen sich dessen bewusst sein und dies berücksichtigen.
Hat man aus diesem Fall
etwas gelernt und geht man nun behutsamer mit solchen Fragen der Rechtssetzung
um? Dazu habe ich in der Antwort nichts gelesen.

Zur Antwort auf Frage 6

Das hier angetönte Vorgehen in
der Kuonimatt haben wir bereits beim gescheiterten Baukredit angezweifelt. Der
auf Druck des Stadtrats gesprochene Architekturwettbewerb hat derselbe Stadtrat
nun sistiert.
Für uns ist klar: bevor wir eine weitere Feuerwehrübung mitmachen, brauchen wir
belastbare Planzahlen.

Weiter schreibt der Stadtrat,
dass er das BZR aufweichen will, und zwar jenen Artikel, den der Einwohnerrat
aufgrund der Motion von Kathrin Graber (087/2009) eingebracht hat. Die
Überbauung der Grün- und Freizeitflächen war damals schon ein Problem, deshalb
wurde die Motion auch überwiesen und diskussionslos ins BZR übernommen. Heute
will man Schulanlagen ausbauen und mit mehr Schülerinnen und Schüler kleinere
Freizeitflächen anbieten. Dagegen werden wir uns vehement und mit allen Mitteln
wehren.
Hier verlangen wir kreative und innovative Lösungen und kein Zupflastern der
verbliebenen Grünflächen.

Zur Antwort auf Frage 7

Die Antwort zeigt mir, dass der
Stadtrat meine Fragen nur widerwillig und wenn möglich gar nicht beantworten
will. Er hat sich keine Mühe genommen, eine Antwort auf den Kern meiner Frage
zu geben. Das Aufzählen der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des
Einwohnerrats hätte er sich sparen können, das ist jedem hier im Saal klar.

Meine Frage hier ist folgende:
Welche Möglichkeiten hat der Einwohnerrat, wenn der Stadtrat z.B. eine
Verordnung erlässt, die dem Auftrag des Einwohnerrats widerspricht.

Die Antwort ist offenbar
folgende: keine. Er muss warten bis jemand vor Gericht klagt und im besten Fall
die Verordnung aufgehoben wird.

Dies ist für uns alle hier im
Saal völlig unbefriedigend. Wenn die Legislative Reglemente erlässt oder
Verordnungen daraus resultieren, sollten sie im Sinne der Legislative umgesetzt
werden.

Im Tagesanzeiger vom 19. Juni
2019 findet man auf Seite 4 folgenden Artikel:
„Nationalrat will Vetorecht für das Parlament bei Verordnungen“. Im Text heisst
es dann: „Das Parlament soll das Recht erhalten, gegen Verordnungen des
Bundesrats das Veto einzulegen. Der Nationalrat hat eine entsprechende
Gesetzesänderung gutgeheissen.“

Um das geht es hier. Der
Einwohnerrat braucht ein Instrument, mit dem er sich gegen falsch verstandene
oder widerwillige Umsetzungen durch den Stadtrat wehren kann.
Dafür werde ich mich bei der nächsten Revision der GO oder entsprechenden
Reglemente einsetzen.

Zur Antwort auf Frage 8

Die Antwort geht mit keinem
Wort auf meine Frage ein. Der Einsprecher wird vom Stadtrat als Verhinderer von
notwendigen Schulraum an den Pranger gestellt. Das ist nicht akzeptabel und
unfair. Hier wäre eine Entschuldigung angebracht, aber dazu scheint der
Stadtrat nicht in der Lage zu sein.

Die Einsprache ist nicht der
Grund, weshalb Schulraum in der Kuonimatt nicht gebaut werden kann. Dieser
liegt einzig und allein beim Stadtrat. Wir haben schon mehrfach über Schulraum
und Projekte beraten. Wir haben sogar schon einmal mit einem Budget einen
Kredit gesprochen. Umgesetzt wurde bisher nichts.

Wenn die Planung davon ausgeht
oder darauf aufbaut, dass es keine Einsprache gibt, dann ist sie einfach zu
spät dran und hat den richtigen Zeitpunkt verschlafen.

Zur Antwort auf Frage 9

Der Stadtrat schreibt, dass
seit der neuen BZV keine neuen Gebäude erstellt wurden.

Mit dem gültigen BZR war es
aber schon vorher nicht erlaubt, Gebäude ohne Kompensation zu erstellen. Das
BZR verlangt ja explizit Kompensation.

Der Stadtrat schreibt nicht welche
Gebäude nach dem Inkrafttreten des BZR am 26. Sept. 2013 erstellt wurden. Ab
diesem Zeitpunkt durften nur noch Gebäude erstellt werden, wenn die Fläche
kompensiert wurde. Dies gilt vermutlich auch für die Schulanlagen Krauer,
Meiersmatt, Kuonimatt und Roggern.

Der Stadtrat schreibt, dass die erwähnten Gebäude rechtskräftig bewilligt wurden. Gemäss unserem BZR hätte man diese nicht bewilligen dürfen, das ist seit dem 26. Sept. 2013 ohne Kompensation nicht mehr erlaubt. Und mit der Überweisung der Motion Graber 087/2009 war der Auftrag des Einwohnerrats klar auch ohne Gerichtsurteil.

Da niemand geklagt und
der Einwohnerrat kein Rechtsmittel hat, ist dies nun rechtskräftig. Der
Stadtrat beharrt auf der Rechtmässigkeit und ist sich offenbar keiner Fehler
bewusst.

Dies enttäuscht mich am
meisten, ich hätte erwartet, dass der Stadtrat aus diesem Debakel etwas lernt. Leider
sehe ich lediglich holprige und formaljuristische Rechtfertigungen, schade.
Wir werden weiterhin genau hinschauen müssen, wie der Stadtrat seine Baugesuche
abwickelt.