Erich Tschümperlin bittet den Gemeinderat in einer Interpellation um die Beantwortung einiger Fragen im Zusammenhang mit der Ersatzabgabe für nicht erstellte Parkplätze.

An der Einwohnerratssitzung vom 13. April 2017 habe ich erfahren, dass der Gemeinderat auf die Erhebung der Ersatzabgabe (bis Fr. 9’000 pro Parkplatz) für nicht erstellte Parkplätze verzichtet. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Gemeinde diese Ersatzabgabe jeweils einzieht. Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde ist alles andere unverständlich, meiner Meinung nach sogar fahrlässig.

Bei der Behandlung des abgelehnten Parkplatzreglements wurde diese Praxis mit keinem einzigen Wort vom Gemeinderat erwähnt obwohl wir dieses Geschäft im Einwohnerrat lange und detailliert behandelt haben. Im Sinne von Transparenz gegenüber dem Einwohnerrat, hätte der Gemeinderat darüber informieren müssen.

Zudem ist diese Ersatzabgabe umso wichtiger, als die Bevölkerung keine Beschränkung des Verkehrswachstums will. Deshalb muss die Gemeinde vermehrt Massnahmen ergreifen und finanzieren. Ohne Ersatzabgabe bleiben die Kosten beim Staat hängen.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Gemeinderat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Warum verzichtet der Gemeinderat auf die Erhebung der Ersatzabgabe?
  2. Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung wurde auf die Ersatzabgabe verzichtet?
  3. Wer entscheidet jeweils über den Verzicht der Ersatzabgabe?
  4. Seit wann wird diese Praxis gehandhabt und basierend auf welchen Kriterien entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall?
  5. Wie hoch sind die Beträge der eingezogenen Ersatzabgabe in den Jahren 2012 bis 2016 pro Jahr?
  6. Auf welche Beträge hat der Gemeinderat in den Jahren 2012 bis 2016 pro Jahr verzichtet?
    • Sollte der Gemeinderat zugunsten von Infrastrukturbeiträgen auf Ersatzabgaben verzichtet haben, bitte ich ihn diese aufzulisten und zu quantifizieren.
    • Sollte der Gemeinderat in dieser Zeit keine Ersatzabgabe eingezogen haben, möchte ich gerne wissen, wann das letzte Mal eine Ersatzabgabe eingezogen wurde.
  7. Gedenkt der Gemeinderat bei den kommenden Projekten wie z.B. wie Mattenhof, Eichhof West wiederum auf eine allfällige Ersatzabgabe zu verzichten? Wenn ja weshalb?
  8. Sieht der Gemeinderat Handlungsbedarf für eine Praxisänderung?
  9. Gibt es noch weitere, gesetzliche Einnahmen auf die der Gemeinderat verzichtet?

Wie man in der Luzerner Zeitung vom 25. April 2017 lesen konnte, geht es hier um grosse Beträge. Je nach Projekt können dies mehrere Fr. 100’000 oder gar über eine Million sein! Mit dem Verzicht auf diese Einnahmen hat der Gemeinderat vermutlich das eine oder andere Defizit der letzten Jahre freiwillig auf sich genommen. Ich frage mich weshalb. Und ich frage mich auch, wessen Interessen der Gemeinderat mit seiner Politik vertritt.

Denn die Investoren profitieren bereits massiv, wenn sie anstelle von Parkplätzen eine Ersatzabgabe leisten. Für die Erstellung eines Parkplatzes muss mit Kosten von Fr. 30’000 bis Fr. 40’000 gerechnet werden. Die Einsparungen beim Verzicht auf Parkplätze sind auch mit Ersatzabgabe noch immer sehr hoch.

Wenn uns der Gemeinderat über den bewussten Verzicht auf gesetzliche Einnahmen nicht von sich aus informiert, dann fühle ich mich als Einwohnerrat nicht ernst genommen oder besser gesagt verschaukelt. Nach dem Abbau von Leistungen in allen Bereichen, und langen Sitzungen wo wir kleinste Beträge zusammengekratzt haben, kann ich dies nicht anders formulieren. Bei den unzähligen Sparrunden und Budgetdebatten hätte er uns darüber informieren müssen.

Für die Beantwortung der Fragen danke ich dem Gemeinderat.