Das Bundesgericht hat den Abriss eines illegal erstellten Ferienhauses auf der Krienseregg verfügt. Das Haus befindet sich im Perimeter eines Hochmoors nationaler Bedeutung. Das Ferienhaus wurde seit den 60er Jahren in verschiedenen Etappen – und mit einer Ausnahme – immer ohne gültige Baubewilligung von einer Kleinstbaute zu einem stattlichen Haus erweitert. Mehrmals ergingen Abbruchverfügungen, die aber nie durchgesetzt wurden. Die rund 30jährige Geschichte des Ausbaus dieses Hauses zeigt massive Vollzugsdefizite im Bereich von Bauten ausserhalb der Bauzone auf, die Gemeinde Kriens hat die Abbruchverfügungen nie durchgesetzt.

Die Grünen Kriens machen sich grosse Sorgen um den Erhalt unserer beliebten Naherholungsgebiete. Der grösste Druck ist der Siedlungsdruck, bzw. das Nicht-respektieren der Landwirtschaftszone und der Schutzzonen.
Die Grünen möchten deshalb vom Gemeinderat wissen:

1. Ist unsere Gemeinde für die Vollstreckung des Bundesgericht-Urteils zuständig? Welche Fristen für den Abriss des Gebäudes wurden vereinbart? Wie gedenkt der Gemeinderat vorzugehen, wenn das Gebäude nicht innerhalb vereinbarter bzw. zumutbarer Frist zurückgebaut wird?
2. Kann sich ein solcher Fall mit den aktuellen Prozessen im Baubewilligungs-Verfahren wiederholen? Seit wann werden diese Prozesse angewendet?
3. Welche Konsequenzen zieht der Gemeinderat aus dem Bundesgerichtsurteil?
4. Wie wird sichergestellt, dass Verfügungen auch umgesetzt werden?
Weshalb war es möglich, dass Abbruchverfügungen jahrelang nicht umgesetzt wurden?
5. Geht der Gemeinderat davon aus, dass in den letzten 25 Jahren weitere widerrechtliche Baubewilligungen für Gebäude ausserhalb der üblichen Bauzonen erteilt wurden? Hat der Gemeinderat den Auftrag erteilt, die „widerrechtlich“ erstellten Bauten nachträglich zu eruieren?
6. Verstossen oder widersprechen weitere in der Vergangenheit erteilte Baubewilligungen mit Übergeordneten Gesetzen zum Umwelt- und Landschaftsschutz?
7. Wie gedenkt der Gemeinderat vorzugehen, falls weitere illegal erstellt Bauten ausserhalb der üblichen Bauzonen festgestellt werden?
8. Zwingen sich neue, regelmässige Prozesse für die Kontrolle der Bautätigkeit ausserhalb der üblichen Bauzonen auf?
9. Im aktuellen Fall handelt es sich um Bauten auf der Krienseregg.
10. Prüft der Gemeinderat, ob es in Kriens weitere Bereiche ausserhalb der Bauzone gibt, wo sich dieselbe Problematik stellt?

Die Grünen danken dem Gemeinderat für die Beantwortung der Fragen.