Die Geschäftsordnung des Gemeinderates soll folgendermassen angepasst werden:
Vergütungen und Entschädigungen der Gemeinderäte aus Mandaten und Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit gemeinderätlichen Tätigkeiten stehen, fliessen bis auf jährlich maximal Fr. 5’000 pro Gemeinderätin oder Gemeinderat in die Gemeindekasse.

Begründung:
· Im Rahmen der Behandlung in den Kommissionen und Fraktionen haben wir festgestellt,dass eine Anpassung des Besoldungsreglements des Gemeinderats (wie wir dies mit der Motion Nr. 078/2017 gefordert haben) nicht mehrheitsfähig ist. Und dass eine solche Anpassung weitere langwierige Diskussionen nach sich ziehen würde.
· Eine einfachere und schneller wirksame Massnahme zur Regelung der Nebeneinkünfte aus gemeinderätlichen Tätigkeiten ist die Anpassung des Besoldungsreglements des Gemeinderats.
· Die Grünen anerkennen – nach wie vor – die Notwendigkeit, dass sich die Gemeinderäte in kommunalen und kantonalen Gremien engagieren.
· Es hat sich auch gezeigt, dass ein Freibetrag eine einfachere Form der Abrechnung ist. Deshalb schlagen wir einen Freibetrag vor anstelle von prozentualen Abgaben. Mit dieser Regelung sind die Einkünfte der Gemeinderäte aus ihrer gemeinderätlichen Tätigkeiten nach oben klar kalkulierbar und begrenzt.
Unter gemeinderätlichen Tätigkeiten fallen alle Tätigkeiten, die sich daraus ergeben,dass das Mitglied Gemeinderat in Kriens ist, wie z.B. Spitex Verein Kriens, REAL,Luzern Plus, VVL. Dies sind lediglich Beispiele und keineswegs eine abschliessende Liste.

Die Fraktion der Grünen / GLP dankt für die Unterstützung.

Das Postulat wurde unter grossem Wiederstand überwiesen. Wir warten gespannt auf die Umsetzung!