Baurecht für gemeindeeigenes Land
Bis jetzt hat sich der Gemeinderat im Bezug auf die Zentrumsplanung nur kurz zum Thema Baurecht geäussert.
Der Vorteil vom Baurecht ist der Erhalt von Bauland für die kommenden Generationen.
Bis jetzt hat sich der Gemeinderat im Bezug auf die Zentrumsplanung nur kurz zum Thema Baurecht geäussert.
Der Vorteil vom Baurecht ist der Erhalt von Bauland für die kommenden Generationen. Diese haben immer noch die Möglichkeit, das Land bei Bedarf zu verkaufen. Vor allem Grundstücke im Zentrum von Kriens werden in Zukunft ein unbezahlbares Gut sein. Daher wäre es für uns unverständlich, wenn diese Variante nicht seriös geprüft würde.
Die Grünen haben sich schon mehrmals dahingehend geäussert, dass sie einem Verkauf von gemeindeeigenen Land nur in Notfällen zustimmen können.
• Hat sich der Gemeinderat mit dem Thema Baurecht im Zusammenhang mit der Zentrumsplanung schon einmal genau befasst?
• Wieviel Baurechtzins (Annahme 4 %) würde der Gemeinde jährlich zufliessen, wenn die Grundstücke (Teiggi, Gemeindehausareal und Pilatus) im Baurecht abgegeben würden.
• Welche Argumente sprechen für oder gegen das Baurecht auf den erwähnten Liegenschaften?
• Hat der Gemeinderat Kenntnis von Liegenschaften in Kriens, bei denen das Baurecht angewendet wird.
Ich danke dem Gemeinderat zur Beantwortung der Fragen
Hier mein Votum zur Antwort des Gemeinderates
Danke für den Bericht zu meiner Interpellation.
Wir Grünen finden es wichtig, dass bei solchen wichtigen gemeindeeigenen Grundstücken den Aspekt Baurecht genau angeschaut wird. Eigentlich finden wir es fahrlässig gegenüber den späteren Generationen, solche Grundstücke zu veräussern.
Diverse vorausschauende Gemeinden( z.B. Rümlang) wenden das Baurecht seit langen sehr erfolgreich an. Dies generiert dort jährlich 1,3 Millionen Franken an Einnahmen.
Das heisst, der Baurechtzins ist ein nachhaltiger Ertrag, mit dem die Gemeinde jährlich fest rechnen kann.
Die in der Antwort als realistischeres Berechnungsbeispiel mit 2,5 % erachten wir als zu tief. Der Referenzzinssatz liegt heute auf 3 %.
Eine öffentliche Ausschreibung im Baurecht schränkt zudem den Wettbewerb an Investoren ein, ist die Aussage des Gemeinderates. Diese Aussage können wir nicht unterstützen.
Es sollte bei so einem wichtigen Projekt für die Gemeinde nicht nur der Geldaspekt eine Rolle spielen. Sonst wird man plötzlich zum Spielball eines Spekulanten und die Gemeinde steht als Verlierer da. Für einen seriösen Investor wie eine PK oder eine Baugenossenschaft ist das Baurecht eine gute Sache. Das zeigt sich bei verschiedenen Projekten in der ganzen Schweiz. Ein Investor müsste dadurch auch weniger Fremdkapital aufnehmen, den der Bodenkauf bindet sehr viel Kapital (18 Millionen)
Dass eine solch nachhaltige Lösung in der jetzigen Situation der Gemeindefinanzen beim Gemeinderat nicht sticht, können wir einigermassen nachvollziehen. Es freut uns, dass er wenigstens für das Zentrum Pilatus ein baurecht in Betracht zieht. Hier erwarten wir eigentlich eine Umsetzung.
Wir werden zukünftig bei jedem Landverkauf in der Gemeinde den Aspekt Baurecht in die Runde werfen.