Dringliche Motion „Siedlungsverträgliche Gestaltung der offenen Wunde Bypass – gemeinsam für Mehrwerte im Entwicklungsschwerpunkt Luzern Süd einstehen!“
Sehr geehrter Herr Einwohnerratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren
Wir bitten Sie, folgende dringliche Motion an den Stadtrat zu überweisen: Der Stadtrat legt dem Einwohnerrat der Stadt Kriens einen Planungsbericht mit folgenden Inhalten vor:
- Zwischenstand der Absichtserklärung, erste Projektergebnisse und Herausforderungen im Prozess.
- Darlegung, des verbindlichen Prozesses eines allfälligen Rückzugs der Krienser Einsprache gegen das Projekt Bypass mit klaren Bedingungen der vollständig gesicherten Finanzierung und Terminierung der siedlungsverträglichen Gestaltung, sowie vorgängiger Konsultation des Einwohnerrates.
- Vorgesehene Informationspolitik über den weiteren Verlauf des Grossprojekts Bypass gegenüber dem Einwohnerrat der Stadt Kriens (z.B. laufend traktandierte Berichterstatung in der zuständigen Kommission KFG, regelmässige Berichterstatung im Einwohnerrat).
- Vorgehen, wie die lokale Bevölkerung aktiver zum Grossprojekt Bypass informiert und sensibilisiert wird.
- Vorgehen, wie kantonale und nationale Politiker:innen für den weiteren politischen Prozess aktiv informiert und sensibilisiert werden.
- Vorgehen wie der Stadtrat beim Kanton Luzern und den zuständigen Stellen frühzeitig und klar einfordert, dass:
- eine durchgehende Busspur bereits vor dem Baustart eingerichtet wird;
- transparent dargelegt wird, wie der aktuelle Stand der Planungen zur Motion Budmiger M700 ist und wie es damit konkret weitergeht;
- eine wirksame Koordination aller betroffenen kantonalen Ämter und Akteure erfolgt.
7.) Vorgehen wie der Stadtrat beim ASTRA und den zuständigen Stellen frühzeitig und klar einfordert, dass:
- Die Bauphase nach Prinzipien organisiert wird, welche die Auswirkungen auf
- die Bevölkerung von Kriens möglichst gering halten;
- eine wirksame Koordina-on aller betroffenen na-onalen Ämter und Akteure erfolgt.
Begründung:
Derzeit laufen hinter verschlossenen Türen Verhandlungen im Rahmen der Absichtserklärung II zwischen dem ASTRA, dem Kanton Luzern und der Stadt Kriens zur siedlungsverträglichenGestaltung mit weitestgehender Überdachung des Bypass. Ziel ist es, klare und verbindliche Vereinbarungen zur Umsetzung siedlungsverträglicher Massnahmen und der weitestgehenden Überdachung in Kriens zu treffen. Mit einem Planungsbericht soll die Stadt Kriens in mehreren Bereichen Klarheit über das weitere Vorgehen schaffen und den Einbezug des Einwohnerrats in der entscheidenden Phase sicherstellen.
Nach Abschluss der Absichtserklärung I wurden dem Einwohnerrat der Stadt Kriens, wenige Tage vor der öffentlichen Publikation, die Resultate sowie die Vorlage für das weitere Vorgehen mit der Absichtserklärung II vorgelegt. Diese Informationspolitik ist in Anbetracht der Wichtigkeit dieses Projektes nicht ausreichend und muss für die Resultate der Absichtserklärung II anders erfolgen. Der Einwohnerrat der Stadt Kriens soll in einem Rahmen informiert und orientiert werden, der nicht nur ein Abnicken des weiteren Vorgehens zulässt, sondern ihm auch Handlungsspielraum für gezielte JusZerungen einräumt. Speziell in den wichtigen Verhandlungen, die in den kommenden Monaten anstehen, soll der Einwohnerrat regelmässig durch die zuständige Kommission informiert werden.
Auch ist immer wieder festzustellen, dass die Auswirkungen und der weitere politische Prozess bezüglich des Grossprojekts Bypass speziell in der kantonalen/nationalen Politik nicht die notwendige Aufmerksamkeit erhält. Durch eine Intensivierung der Informationspolitik sollen gezielt wichtige Stakeholder abgeholt werden. Damit die weitestgehende Überdachung und die siedlungsverträgliche Gestaltung des Bypass einen echten Mehrwert für Luzern Süd schaffen, ist eine enge, gut abgestimmte und verbindliche Zusammenarbeit zwischen Stadt Kriens, Kanton Luzern und Bund zentral. Ein gemeinsames Verständnis und Engagement aller Staatsebenen ist dabei unerlässlich. Noch ist jedoch nicht abschliessend ersichtlich, in welchem Mass der Kanton Luzern und der Bund die städtebauliche Entwicklung von Luzern Süd auch als eigene strategische Aufgabe verstehen. In seiner Stellungnahme zur überwiesenen Motion Budmiger hat der Kanton Luzern festgehalten, dass die gesetzliche Grundlage für eine Mitfinanzierung flankierender städtebaulicher Massnahmen noch nicht angegangen wird – mit Verweis darauf, dass deren genauer Umfang noch nicht definiert sei. Dieses Zuwarten birgt das Risiko, dass wichtige Elemente einer siedlungsverträglichen Umsetzung und weitestgehenden Überdachung des Bypass-Projekts verzögern. Es ist unabdingbar, dass die Stadt Kriens an ihrer Einsprache festhalten muss, bis die maximale Siedlungsverträglichkeit sowie die verursachergerechte und für Kriens und den Kanton Luzern tragbare Finanzierung aller Bestandteile der städtebaulichen Aufwertung verbindlich geklärt sind. Mit dem Planungsbericht soll der Stadtrat aufzeigen, dass ein Rückzug der Einsprache ohne Zustimmung des Einwohnerrates nicht vorgesehen ist. Diese Verbindlichkeit muss klar dokumentiert und gegenüber allen Verhandlungspartnern kommuniziert werden.
Zum Schluss ist festzuhalten, dass der Stadtrat den Prozess zu einer weitgehenden Überdachung und siedlungsverträglichen Gestaltung des Bypass bereits mit viel Engagement vorantreibt. Mit dieser Motion möchten wir den Stadtrat in seinem Engagement weiterhin stärken.
Besten Dank, Cyrill Zosso und Mitunterzeichnende
Dringliche Motion Zosso „Siedlungsverträgliche Gestaltung der offenen Wunde Bypass…“