Sehr geehrter Herr Einwohnerratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren

Mit der Rückweisung des Budgets 2025 steht Kriens bis mindestens Ende März 2025 vor einem budgetlosen Zustand. Gemäss kantonalem Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden, dürfen in dieser Zeit nur «unerlässliche» Ausgaben getätigt werden. Neue Verpflichtungen können nicht eingegangen werden. Die Möglichkeit der Ausnahme besteht, wenn der Gemeinde ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen sollte oder eine Nicht-Tätigung der Ausgabe gegen «Treu und Glauben» verstossen würde. Diese Ausnahme-Formulierung lässt einen gewissen Spielraum offen – Unterschiede in der Auslegung zeigten sich in der Vergangenheit zwischen Kriens, Ebikon und der Stadt Luzern.

Während des budgetlosen Zustandes 2021 hat der Stadtrat in Kriens entschieden, dass Familien, welche ein Gesuch für Betreuungsgutscheine stellen, vorerst keine Beiträge erhalten sollen. Ebenso waren Schulreisen nicht mehr möglich, oder Anschaffungen von Tablets. Beides entpuppte sich als grosser Nachteil für Kriens insbesondere für die Familien und Schüler*innen. Diese Entscheide haben in der Krienser Bevölkerung viel Unverständnis ausgelöst und Kriens insgesamt geschadet. Nun stellt sich die dringliche Frage, wie die Stadt Kriens mit der Ausnahmeregelung umzugehen gedenkt und welche Auswirkung der budgetlose Zustand auf die Leistungen der Stadt Kriens im Jahr 2025?

Wir danken dem Stadtrat für die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie lange wirkt sich der budgetlose Zustand auf die Tätigkeiten der Stadt Kriens aus?
  2. Wie gedenkt der Stadtrat mit der Ausnahmeregelung umzugehen, um gesetzeskonform vorzugehen, jedoch nachteilige Auswirkungen auf die Bevölkerung der Stadt Kriens zu minimieren? Ist der Stadtrat bereit, bei der Umsetzung mit Augenmass vorzugehen?
  3. Welche Strategie verfolgt der Stadtrat, wenn es darum geht zu entscheiden, welche Ausgaben getätigt werden oder nicht? Wie gewährleistet der Stadtrat den Einbezug der betroffenen Abteilungen bei der Beurteilung?
  4. Bei welchen Leistungen und angedachten neuen Verpflichtungen ist für den Stadtrat bereits klar, dass er diese im Jahr 2025 aufgrund des budgetlosen Zustandes nicht oder verzögert wahrnehmen/ umsetzen kann? Was heisst das für die Verwaltung? Trift es gewisse Abteilungen besonders hart?
  5. Wie geht der Stadtrat mit anstehenden Investitionen um? Bei welchen Projekten führt der budgetlose Zustand zu Verzögerungen?
  6. Im Quartal 1 und 2 sind Anlässe wie z.B. der «Anerkennungspreis für gute Jugendarbeit» (Januar) «Vernetzungsanlass Sport – Austausch und Vernetzung der Sportorganisationen aus Kriens» (März) geplant. Was bedeutet dies für diese Anlässe? Müssen diese abgesagt werden? Oder, können diese verschoben werden? Gibt es weitere Anlässe, welche von einer Absage oder Verschiebung betroffen sind?
  7. Müssen Krienser Familien im 2025 damit rechnen, dass Gesuche um Betreuungsgutscheine zwischen Januar und März nicht bearbeitet werden und sie keine Beiträge erhalten? Falls ja, wie rechtfertigt und begründet dies der Stadtrat?
  8. Was bedeutet der budgetlose Zustand für die Volksschule Kriens? Müssen Klassenlager oder Schulreisen abgesagt werden? Gibt es Anschaffungen, wie bspw. Tablets oder anderweitiges Material, welches vorerst nicht angeschafft werden kann? Falls ja, wie rechtfertigt und begründet dies der Stadtrat?

Freundliche Grüsse, Zita Bucher

Dringliche Interpellation: Budgetloser Zustand – wie wird dieser gesetzeskonform und mit Augenmass umgesetzt?