Bundesgerichtsurteil zum Lärmschutz an der Luzernerstrasse, Kriens: Anwohner haben Anspruch auf umfassenden Schutz vor übermässigem Strassenlärm
Am 9. März 2023 hat das Bundesgericht ein wegweisendes Urteil zum Lärmschutz gefällt. Anstelle von wirkungsvollen Lärmsanierungen an der Quelle, wie es das Umweltschutzgesetz vorsieht, verfügte die Behörde jahrelang Erleichterungen zuhanden der Strassenbesitzer, in der Regel Bund, Kanton oder Gemeinde. Weil solche administrativen Abläufe wenig bis keinen Nutzen für die lärmbetroffene Bevölkerung bringen, werden sie auch «Papiersanierungen» genannt. Die Richter in Lausanne hoben nun einen Entscheid des Kantonsgerichts Luzern auf, der diese umstrittenen Praxis stützte und wiesen die Sache zur Neubeurteilung an die kantonale Dienststelle uwe zurück.
Im konkreten Fall geht es um einen Krienser Anwohner, der wie rund 700 weitere Personen entlang der Luzernerstrasse unter Strassenlärm leidet. Er hatte Klage gegen den Kanton eingereicht und argumentiert, dass die Behörden die Anwohnerschaft ungenügend vor übermässigem und gesundheitsschädlichem Lärm schütze und verlangt eine Neubeurteilung der Lärmsituation sowie wirksame Lärmschutzmassnahmen.
Das nun vorliegende Verdikt aus Lausanne ist wegweisend, weil es der weit verbreiteten, aber unzulänglichen Praxis von «Papiersanierungen» faktisch den Riegel schiebt. Dazu kommt, dass auf dem Papier bereits sanierte Strassenabschnitte periodisch überprüft und ggf. nachsaniert werden müssen, selbst dann, wenn sie nicht wesentlich geändert, bzw. gesamterneuert werden. Lärmschutz ist laut dem Bundesamt für Umwelt als Daueraufgabe zu verstehen.
Das Urteil aus Lausanne stärkt das Recht für Ruheschutz auch für Menschen an weniger privilegierten, verkehrsbelasteten Wohnlagen. Die Grünen fordern, dass
- der Kanton -im Sinne des Bundesgerichtsentscheids- nun rasch und unbürokratisch dafür sorgt, dass die Luzernerstrasse nachsaniert wird und die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Im Vordergrund steht der Einbau eines lärmarmen Belags und als Sofortmassnahme eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit.
- die Stadt Kriens ihre bis heute nicht sanierten Gemeindestrassen (Zumhofstrasse, Schachen-, Amlehnstrasse, Gemeindehaus-, Bergstrasse, Nidfeld-, Arsenalstrasse, Horwerstrasse, Gallusstrasse, Hohle Gasse, Wichlernstrasse, Hergiswaldstrasse) ebenfalls innert möglichst kurzer Frist saniert. Strassen mit Alarmwertüberschreitungen sind prioritär zu bearbeiten.