Sehr geehrte Einwohnerratspräsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren

 

Ich bitte Sie, folgendes Postulat an den Stadtrat zu überweisen:

Der Stadtrat wird eingeladen, seine Kompetenzordnung so zu ändern, dass Baubewlligungen ausserhalb der Bauzone durch das Gesamtgremium nach Rücksprache mit dem Fachgremium erteilt werden. Es ist auf Landschaftsschutz und Eingliederung zu achten.

Begründung:

Es ist wichtig, dass bei Bauten ausserhalb der Bauzonen der Gesamtstadtrat seine politische Verantwortung in Bezug auf Landschaftsschutz und Eingliederung wahrnimmt. Gemäss eidgenössischem Raumplanungsgesetz besteht ausserhalb der Bauzonen keine Baubewilligungspflicht, womit unser Landschaft nur ungenügend geschützt ist. Aus diesem Grund soll nicht ein Abteilungsleiter für solche Baubewilligungen verantwortlich sein, sondern der Stadtrat als Gesamtgremium. Der Stadtrat soll sich durch die Fachkommission beraten lassen.

Die Sanierung der Güterstrasse Schürhof Parzelle 2049 GB Kriens dient als abschreckendes Beispiel. Abbildung 1 zeigt die Situation, wie sie im Oktober 2021 vorgefunden wurde. Ich bin überzeugt, dass bei einer vertieften Prüfung unter Einbezug des Fachgremiums, diese Baubewlligung nicht erteilt worden wäre! An solchen exponierten Lagen braucht es eine vertiefte Güterabwägung mit Augenschein vor Ort! Zudem ist das Betonieren von Wanderwegen grundsätzlich nicht erlaubt.

Im Übrigen ist diese Betonpiste von Kriens aus sehr gut zu sehen und tritt markant in Erscheinung. Unsere wertvolle Landschaft muss entsprechend besser geschützt werden!