Wir wollen ……

…..uneingeschränkte Meinungsvielfalt
…..faire Regeln für unsere demokratischen Rechte
…..freie Meinungsäusserung des Gemeinderates

NEIN zum neuen Reglement

Keine Bevormundung der Krienserinnen und Krienser!
Keinen Maulkorb für den Gemeinderat!

Weshalb ein neues Reglement?

Die neue Gemeindeordnung der Gemeinde Kriens sieht unter anderem das Volksrecht des „konstruktiven Referendums“ vor. Mit dem konstruktiven Referendums wird die Vorlage nicht einfach bekämpft wie bei einem Referendum, sondern es kann eine Abstimmung über einen Gegenentwurf zu einem referendumspflichtigen Beschluss verlangt werden.

Praktische Erfahrungen in Kriens mit dem konstruktiven Referendum haben gezeigt, dass die Bestimmungen in der Gemeindeordnung zum konstruktiven Referendum nicht genügen und weitere Ausführungsbestimmungen notwendig sind. Als einmal im Einwohnerrat das konstruktive Referendum ergriffen wurde, waren die Forderungen unklar formuliert und führten zu ellenlangen zusätzlichen Sitzungen. Nur dank dem Entgegenkommen aller Parteien konnte ein Rechtsstreit verhindert werden. Auslöser für den Erlass des neuen Reglements über die politischen Rechte war somit die ungenügende Regelung des konstruktiven Referendums.

Was beinhaltet das neue Reglement über die politischen Rechte?

Das neue Reglement über die politischen Rechte enthält Ausführungsbestimmungen zur Gemeindeinitiative, zum fakultativen Referendum, zur Volksmotion und Petition (= Volksrechte) und weitere Bestimmungen zur Information der Stimmberechtigten durch den Gemeinderat vor Volksabstimmungen. Vor allem aber enthält das Reglement Ausführungsbestimmungen zum konstruktiven Referendum.

Weshalb wurde das parlamentarische Referendum ergriffen?

Die Vorlage des Gemeinderates zum Reglement über die politischen Rechte wurde vom Einwohnerrat in zwei zentralen Punkten abgeändert und am Ende der Beratung mit 18:17 Stimmen (Stimmen der FDP und SVP gegenüber den Stimmen der CVP/JCVP, SP und Grünen), also äusserst knapp, angenommen. Dagegen ergriffen wir von der CVP, der Grünen, der SP und der JCVP das Referendum, weil aus unserer Sicht diese beiden Anpassungen des Reglements zu einer unbefriedigenden Situation führen werden und das ganze Reglement mit diesen beiden Punkten keinen Sinn macht.

1. Nach dem Willen der FDP und SVP dürfte der Gemeinderat in Zukunft keine vom Einwohnerrat abweichende Abstimmungsempfehlung vertreten. Wenn sich vor einer Volksabstimmung Gemeinderat und Einwohnerrat in einer Vorlage nicht einig sind, so würde in der Abstimmungsbotschaft nur die Ansicht des Einwohnerrates abgedruckt, der Gemeinderat dürfte seine Argumente den Stimmberechtigten nicht darlegen.

2. Beim konstruktiven Referendum wurde eine Regelung getroffen, welche die bisheri-gen Schwierigkeiten mit diesem Volksrecht nicht löst. Wer ein konstruktives Referendum einreicht, muss klar sagen, welche Forderungen gestellt werden. Bei einem konstruktiven Referendum wird nämlich die Vorlage direkt den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorgelegt. Mit der beschlossenen Vorlage können konstruktive Referenden mit unklaren Forderungen mit Interpretationsspielraum eingereicht werden oder Projekte gefordert werden, bei denen die Entscheidungsgrundlagen fehlen bzw. die Abklärungen nicht im erforderlichen Mass getroffen worden sind.

Argumente gegen das neue Reglement

Gemeinderat muss eine zum Einwohnerrat abweichende Haltung vor der Abstimmung vertreten können:

• Die Haltung des vom Volk gewählten Gemeinderates zu einem Geschäft ist ein wichtiges Element in der Meinungsbildung der Stimmberechtigten vor einer Abstimmung. Damit die Stimmberechtigten sich eine umfassende und differenzierte Meinung vor einer Abstimmung bilden können, müssen sie die Argumente des Einwohnerrates und des Gemeinderates kennen.

• Die Regelung in Kriens kann nicht verglichen werden mit derjenigen auf Bun-desebene. Dort darf der Bundesrat keine dem Parlament widersprechende Haltung vor einer Volksabstimmung vertreten. Die Gemeinden sind an diese Regelung nicht gebunden. Der Gemeinderat wird im Gegensatz zum Bundesrat von den Stimmberechtigten gewählt. Wir Krienserinnen und Krienser haben unsere Gemeinderäte gewählt und wollen wissen, welche Meinung sie warum vertreten. Wir haben ein Recht zu erfahren, welche Haltung das von uns gewählte Gemeinderats-Gremium vor einer Volksabstimmung vertritt.

• Eine einseitige Berichterstattung vor Volksabstimmungen, bei der nur die Haltung des Einwohnerrates zum Ausdruck kommt, wollen wir nicht. Während der Einwohnerrat eher die politische Seite vertritt, steht der Gemeinderat für die sachlichen, fachlichen Argumente ein. Diese fachlichen Argumente des Gemeinderates würden in Zukunft in der Berichterstattung vor Volksabstimmungen fehlen. Gerade die FDP, die das Wort „liberal“ in ihrem Namen trägt und Verfechterin der freien Mei-nungsäusserung ist, verbietet dem Gemeinderat das Sprechen. Wir wollen keinen Maulkorb für den Gemeinderat.

• Wir stehen ein für eine ausgewogene Information der Stimmberechtigten vor Volksabstimmungen und sind gegen eine Zensur der Haltung des Gemeinderates, was zu einem Transparenzabbau gegenüber den Stimmberechtigten führen wür-de.

• Der Gemeinderat hat vor einer Volksabstimmung einen Informationsauftrag oder eine Informationsaufgabe und hat das Recht eine Abstimmungsempfehlung ab-zugeben. Wenn der Krienser Gemeinderat diese Aufgabe in Zukunft nicht mehr wahrnehmen dürfte, so wäre er wohl der einzige Gemeinderat in der Schweiz mit dieser sinnlosen und unzweckmässigen Einschränkung. Es gibt keine plausiblen Gründe, auf dieses bewährte, demokratische Recht zu verzichten.

• Die Stimmberechtigten sind mündige Bürgerinnen und Bürger. Sie haben Anspruch vor einer Abstimmung, umfassend informiert zu werden. Die Vorlage entmündigt die Stimmberechtigten, weil sie nicht erfahren dürfen, welche Meinung der von ihnen gewählte Gemeinderat vertritt. Die Stimmberechtigten sollen die Meinung des Gemeinde- und des Einwohnerrates erfahren, die Argumente selbst gewichten dürfen und sich selbständig eine Meinung bilden können. Dies gelingt aber nur, wenn alle Meinungen und Argumente veröffentlicht werden.

• Ein Beispiel, welches die Sinnlosigkeit der neuen Regelung zeigt: Der Gemeinderat vertritt die Auffassung, dass angesichts der Finanzsituation keine weitere Steuersenkung vertretbar ist. Der Einwohnerrat beschliesst trotzdem eine Steuersenkung.
Eine Partei ergreift das Referendum. Mit dem neuem Reglement dürfte der Bürger die Meinung des Gemeinderates nicht mehr erfahren. Krienserinnen und Krienser sollen aber ein Recht haben zu erfahren, was der Gemeinderat zur Steuersenkung sagt, und aus welchen Gründen er die Steuersenkung nicht verantworten kann.

Klare Regelung für das Volksrecht des konstruktiven Referendums:

• Das konstruktive Referendum ist ein komplexes Volksrecht. Der Kanton enthält keine gesetzlichen Bestimmungen zu diesem Volksrecht. Gerade deshalb müssen die Aus-führungsbestimmungen in Kriens genau und ausführlich sein. Das Reglement muss daher eine widerspruchsfreie Regelung für das konstruktive Referendum enthalten, was mit der vorliegenden Vorlage eben nicht erreicht wird.

• Die Bestimmungen zum konstruktiven Referendum im Reglement lösen die bisherigen Schwierigkeiten in der Handhabung dieses Volksrechts nicht. Wir wollen klare Regelungen für das konstruktive Referendum, damit in Zukunft auf juristische Klimmzüge verzichtet werden kann.

• Das konstruktive Referendum macht nur dann Sinn, wenn die Forderungen, über die sie abstimmen, klar sind. Denn schlussendlich müssen die Bürgerinnen und Bürger wissen, über welche Vorlage sie genau abstimmen.

• Das konstruktive Referendum muss direkt den Stimmberechtigten zur Volksabstimmung unterbreitet werden können. Daher reicht es nicht aus, wenn ein nicht-ausformulierter Entwurf als konstruktives Referendum eingereicht werden kann. Der Entwurf muss ausformuliert sein, damit er direkt den Stimmberechtigten zur Abstimmung unterbreitet werden kann. Andernfalls hätte die Verwaltung grossen Spielraum und müsste/könnte selbst einen Gegenentwurf aushecken. Das geht doch nicht. Die Parteien müssen wissen, was sie wollen. Wir wollen der Verwaltung diese Rechte nicht übertragen.

• Die SVP und die FDP wollen an einer Einwohnerratssitzung spontan ein konstruktives Referendum ergreifen können und wehren sich daher dagegen, dass der Entwurf ausformuliert sein muss. Das konstruktive Referendum eignet sich nicht für spontane Aktionen im Einwohnerrat und muss rechtzeitig von den Parteien vorbereitet werden, beispielsweise in den vorangehenden Fraktionssitzungen. Für mehr oder weniger spontane Aktionen im Einwohnerrat gibt es genügend andere Instrumente, z.B. Anträge, Motionen oder Postulate.

Eigentlich war das konstruktive Referendum der Hauptgrund, das Herzstück, für die Erarbeitung des neuen Reglements. Die Annahme des neuen Reglements bedeutet JA zur Beibehaltung einer Gesetzeslücke. JA zu unklaren Referendumsforderungen. JA zu unnötigem Verwaltungsaufwand, Sitzungen und Rechtstreitigkeiten. JA zur einseitigen Berichterstattung. JA zum Maulkorb für den Gemeinderat.