Martin Koller schreibt, dass bei einer Erschliessung der Weinhalde lediglich die Fläche einer Wohnung (133 Quadratmeter) abgeholzt werden müssen. Gemäss dem Rodungsgesuch des alten Projekts, auf das sich die Befürworter beziehen, sind es jedoch 589 Quadratmeter! Also mehr als viermal soviel wie Martin Koller schreibt!

456 Quadratmeter müssten temporär für die Bauinstallationen müssten gerodet werden. Bis dort wieder vollwertiger Wald gewachsen ist, vergehen nicht Jahre, sondern Jahrzehnte. Man sollte gegenüber den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern mit offenen Karten spielen.

Bei alten Gewerbeareal handelt es sich um eine Gärtnerei und hauptsächlich Grünland. Dass der heutige Zustand so nicht akzeptabel ist, bestreitet wohl niemand. Er ist auch nicht zonenkonform und kann nicht so belassen werden. Es ist Sache des Besitzers, dafür zu sorgen, dass sein Grundstück dem gesetzlichen Anforderungen genügt.

Erich Tschümperlin, Präsident Grüne Kriens