Weinhalde: Einzonung wäre ein Ausdruck schlechter Bodenpolitik
Mit Erstaunen habe ich den Leserbrief von Anita Burkhardt-Künzler gelesen. Als 2013 verschiedene Einzonungen im Einwohnerrat diskutiert wurden, wollten bürgerliche Kreise die Weinhalde einzonen. Dies geschah jedoch bewusst nicht, da es bereits damals rechtlich problematisch war. Aus diesen Diskussionen ein Recht auf Einzonungen abzuleiten ist aus der Luft gegriffen. Und dann bringt die ehemalige Einwohnerrätin die Familie Geisseler ins Spiel. Das Grundstück gehört jedoch der Weinhalde AG. Die Einzonung dient also primär einem Investor. Ob und wie die Familie Geisseler von der Einzonung profitieren würde, weiss niemand. Es spielt auch keine Rolle.
Einzonungen sind gemäss kantonalem Richtplan nur erlaubt, wenn Mangel an Bauland herrscht: Kriens hat aber noch über 30 Hektaren Bauland. Einzonung zu Gunsten bestimmter Personen zu fordern, ist willkürlich und keine nachhaltige Bodenpolitik. Wenn es Anita Burkhardt ums Recht geht, dann kann sie keine Einzonung von nicht erschlossenen Land fordern. Zumal Kriens ja einem Einzonungsmoratorium zugestimmt und die Einzonung der Weinhalde bereits abgelehnt hat. Vor allem aber, weil Rodung von Wald zur Erschliessung von nicht eingezontem Land gegen Bundesrecht verstösst. Auch mir geht es ums Recht: Deshalb Nein.
Ericht Tschümperlin, Präsident Grüne Kriens