So zumindest erleben wir den Umgang mit den Fakten. Ein aktuelles Beispiel.

Im Rahmen der Schulraumstrategie 2035 will der Stadtrat die beliebte und baurechtlich geschützte Turnmatte verbauen. Und nicht nur sie, sondern auch andere Pausen- und Freiflächen rund um Schulanlagen. Diese Absicht darf er haben, Kompensationen sind möglich und Baurecht kann man ändern.

Heute müssen Pausenflächen in jedem Fall kompensiert werden, Ausnahmen gibt es nicht. Der Stadtrat will jedoch Ausnahmen machen und beruft sich auf einen Artikel der BZV (Art. 11, Abs. 6). Das Kantonsgericht hat am 11. 4. 2019 diesen Artikel für ungültig erklärt!

Es geht nicht, dass der Stadtrat Öffentlichkeit und Parlament mit dem Planungsbericht Schulraumstrategie 2035 mit falschen Behauptungen informiert und ungültige Artikel zitiert. Der Erhalt von Pausenflächen ist zentral bei Schulraumerweiterung, deshalb wurde dies vom Parlament so ins Gesetz geschrieben. Wir können nicht immer mehr SchülerInnen auf weniger Pausenflächen zusammenpferchen.

Die CVP hatte diesen Artikel vorgeschlagen und das Parlament hatte ihn ins BZR aufgenommen und bis heute gestützt. Wir haben in Kriens fast keinen öffentlichen Raum mehr ausser Schulanlagen. Dort passiert Quartier- und Vereinsleben, dort sind Kinder, dort lebt und bewegt sich Kriens.

Wir unterstützen die Schulraumstrategie 2035, aber Demokratie und Gesetze müssen eingehalten werden.