Weshalb sind wir gegen diese Einzonung?

  • Bereits 3 mal hat sich Kriens bei Abstimmungen gegen weitere Einzonungen ausgesprochen. Kriens verfügt über mehr als 30 ha Baulandreserven.
  • Unnötige Waldrodungen am Sonnenberg: über 589 m² müssten gerodet werden, davon 456 m² temporär. Land das nicht erschlossen ist darf nicht eingezont werden. Die Weinhalde ist nicht erschlossen. Waldrodungen für unerschlossenes Land sind nicht erlaubt.
  • Die Weinhalde ist ein Schandfleck? Ja! Sie gehört der Weinhalde AG und sie ist für den Zustand ihres Grundstücks verantwortlich. Altlasten müssen entsorgt werden, denn auf der Weinhalde gelten die Bestimmungen der Landwirtschaftszone!
  • Verlottern lassen gibt kein Recht auf Einzonung. Dies soll nicht noch belohnt werden.
  • Ein Teil des Grundstücks liegt in der Bauzone, dort kann sofort gebaut und in der Umgebung aufgeräumt werden. 
  • Auch der Stadtrat hat 2024 in seiner Strategie (REK) geschrieben, dass er keine weiteren Einzonungen bis 2035 will und dies dem kantonalem Richtplan widerspricht.  Jetzt empfiehlt er es sogar, entgegen der Gemeindeordnung. Was ist hier los?
  • Was kommt nach der Ausnahme Weinhalde? Gabeldingen, Amlehngarten, … Lassen wir der nächsten Generation auch noch ein paar Grünflächen zur Entwicklung.

Kriens braucht mehr Grünflächen nicht weniger: Darum NEIN zur Einzonung.