Medienmitteilung

Die Krienser Grünen wehren sich gegen die Aufweichung
des BZR

Die Grünen Kriens setzten sich seit Jahren für den
Erhalt der bestehenden Freiflächen rund um die Schulanlagen ein. Diese sind
zwingend zu schützen, weil sie für das Spielen der Kinder, für Sport und
Freizeit, für die Bewegung in den Pausen, aber auch als Quartiertreffpunkte wichtig
sind und immer wichtiger werden.

Im Bau- und Zonenreglement (BZR) ist dieser Schutz (Art.
7 und Ergänzung „v“) in aller Deutlichkeit verankert. Dies hat der Einwohnerrat
ausdrücklich so gewollt und im BZR festgehalten. Das Kantonsgericht hat dies
nun bestätigt.

Leider hat der Stadtrat versucht diese Bestimmung
auszuhebeln, indem er versucht hat, diesen Artikel mit einer Verordnung zu
übersteuern. (Luzernerzeitung vom 7. Mai 2019).

Das  Kantonsgericht hat den Stadtrat nun zurückgepfiffen
und klar festgehalten, dass der Stadtrat Kriens, mit dem Erlass der genannten Verordnung,
seine «Rechtsetzungskompetenzen» überschritten hat. Oder einfacher ausgedrückt,
diese Verordnung widerspricht dem BZR und dem Willen des Einwohnerrats.

Wir Grüne, und viele Vertreter fast aller
Parteien, haben immer wieder darauf hingewiesen, dass das BZR und die im
Zonenplan eingezeichneten öffentlichen Spielplätze und Freizeitanlagen erhalten
werden müssen. Der Stadtrat hat dies immer wieder bestritten und ist vom
Kantonsgericht nun eines Besseren belehrt worden.
Wenn eine solche Fläche überbaut werden muss, dann muss auch für gleichwertigen
Ersatz gesorgt werden. Dies muss der Stadtrat endlich ohne Wenn und Aber zur
Kenntnis nehmen.

Wir fordern den Stadtrat auf in Zukunft diese Freiflächen
zu 100% zu schützen. Falls nicht anders möglich, müssen überbaute Flächen kompensiert
werden, so wie dies das Gesetz verlangt. Und wir fordern ebenfalls, dass sich der
Stadtrat in Zukunft an die geltenden Gesetze hält.