Interpellation von Peter Stofer

Nach der Vergabe der neuen Mobilfunkfrequenzen durch die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) ist der Ausbau des Mobilfunknetzes für die 5G-Technologie in vollem Gange. Gemäss der Ausgabe der Luzerner Zeitung vom 11. April 2019 will die Swisscom in den nächsten Wochen in
52 Städten und Orten ihr 5G-Netz aufschalten.

Solche Nachrichten schüren in der Bevölkerung Ängste über die gesundheitlichen Auswirkungen dieser noch unerprobten Funktechnologie der neuesten Generation SG. Wenig vertrauensfördernd ist die Tatsache, dass es der Bund versäumt hat, mit der Vergabe der neuen Frequenzen auch die notwendigen Arbeitshilfen für die Bewilligungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Eine messtechnische Überprüfung des Grenzwertes vor Ort durch den Kanton oder die gemeindliche Baubewilligungsbehörde ist zurzeit nicht möglich. Das bisherige erprobte Abnahmemessverfahren, welches in kritischen Fällen im Bereich des Anlagegrenzwerts zum Schutz der Bevölkerung zur Anwendung gelangte, funktioniert mit der neuen 5G-Funktechnologie nicht mehr. Wie soll unter diesen Umständen die Bevölkerung vor übermässiger Strahlenbelastung geschützt werden? Immerhin hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Nachtrag der Vollzugshilfe für aktive bzw. Beamforming-Antennen sowie die Überarbeitung ihrer veralteten Messempfehlung voraussichtlich bis Ende 2019 in
Aussicht gestellt.

Wegen der überstürzten Einführung dieser neuen Funktechnologie ist eine umweltrechtskonforme Bewilligungspraxis für 5G-Antennen zurzeit kaum möglich. Bereits haben erste Kantone in der Westschweiz die Bewilligung von 5G-Mobilfunkantennen suspendiert, bis wichtige Vollzugsfragen durch
das BAFU geklärt sind.

Wir bitten den Stadtrat folgende
Fragen zu beantworten:

1. Wurden in der Stadt Kriens bereits Baugesuche für die Installation von neuen 5GMobilfunkantennen eingereicht?
2. Hat die Stadt, allenfalls im vereinfachten Bagatelländerungsverfahren und damit ohne, dass die betroffene Bevölkerung hätte Rechtsmittel ergreifen können, Gesuche für 5GMobilfunkantennen bereits bewilligt? Falls ja, an welchen Standorten?
3. Ist der Stadtrat bereit, unter Ausnutzung seines rechtlichen Handlungsspielraums, 5G-Gesuche grundsätzlich nur im ordentlichen Baubewilligungsverfahren entgegen zu nehmen und deren Bearbeitung per sofort auszusetzen, bis das BAFU ausstehende Vollzugsfragen geklärt hat? Dies wird voraussichtlich Ende 2019 der Fall sein.
4. Wir bitten den Stadtrat, die für die Vorprüfung der Mobilfunk-Baugesuche zuständigen kantonalen Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) entsprechend zu instruieren.

Wir danken dem Stadtrat für seine
Antworten.

Freundliche Grüsse
Peter Stofer