Erfreuliches vom Bundesgericht
In der Schweiz gilt in der Raumplanung der Grundsatz, dass ausserhalb der Bauzone nicht gebaut werden darf. Dennoch existieren gegen 600’000 Gebäude ausserhalb der Bauzonen.
Wären dies alles Bauernbetriebe die schon lange existieren, dann würde der Bestand abnehmen. Tut er aber nicht. Der Bestand nimmt weiter zu. Damit zerstören wir unser Landschaftsbild, verursachen Verkehr in schlecht erschlossenen Gebieten, bauen zusätzliche Strassen und zerstören dadurch Nacherholungsgebiete.
Darum haben wir Grüne Freude, dass das Bundesgericht nun unmissverständlich geklärt hat, dass auch Gebäude, die vor mehr als 30 Jahren illegal gebaut wurden, nicht einfach bewilligt oder geduldet werden dürfen. Es geht hier um Gebäude, die keine Baubewilligung haben und in Wäldern, auf Wiesen und in Mooren stehen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, meinen wir.
Auch der Kanton Luzern und Kriens haben bisher viele dieser illegalen Bauten geduldet. Im Hochwald wurden jahrelang illegale Bauten ignoriert und nach 30 Jahren offiziell legalisiert, d.h. geduldet. Eine Baubewilligung war vielfach gar nicht möglich. Vor 10 Jahren hat Kriens angefangen die illegalen Bauten im Hochwald zu erfassen, nach einem Bundesgerichtsurteil. 10 Jahre später muss Kriens die Praxis der Duldung illegaler Bauten aufgeben, nach einem Bundesgerichturteils.
Es gibt kein Wenn und Aber mehr, wir werden genau hinschauen.
Die Antwort des Stadtrates zur Interpellation Tschümperlin: 10 Jahre Hochwald Aufarbeitung Nr. 300/2020
im Vorfeld des Bundesgerichtsurteil