Dringliche Interpellation – Gewinn durch Verkauf von Liegenschaften, Einbussen beim Ressourcenausgleich?
Sehr geehrter Herr Einwohnerratspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren
In der Stadt Kriens steht immer wieder zur Diskussion, Grundstücke und Immobilien zur kurzfristigen Verbesserung der finanziellen Lage zu verkaufen, anstatt diese im Baurecht abzugeben. Neben dem langfristigen Verlust von wertvollen Grundstücken für die Steuerung der Gemeindeentwicklung, beeinflusst der Verkauf auch die Beiträge aus dem Ressourcenausgleich. Gemäss «Wirkungsbericht 2017 zur Wirkung und Zielerreichung des Finanzausgleichs» des Kantons fliessen Gewinne aus der Veräusserung von Liegenschaften des Finanzvermögens in die Nettovermögenserträge ein.
Wir bitten den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie hoch war der Verkaufspreis des Grundstücks Nr. 711 GB Kriens (Areal Mülirain) und zu welchen Einbussen im Ressourcenausgleich hat der Verkauf geführt?
- Mit welchem Ertrag rechnet der Stadtrat beim Verkauf der Grundstücke, welche im B&A 127/2022 als Ausnahmen aufgeführt sind? Wie gross wäre der Ausfall beim Ressourcenausgleich insgesamt bei einem Verkauf dieser Grundstücke innerhalb eines Kalenderjahres (Differenz zu Berechnung ohne Verkauf)?
- Mit welchem Ertrag rechnet der Stadtrat beim Verkauf der Grundstücke Nr. 81+4069, GB Kriens, Bosmatt? Wie gross wäre der Ausfall beim Ressourcenausgleich insgesamt bei einem Verkauf dieser Grundstücke (Differenz zu Berechnung ohne Verkauf)?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
Freundliche Grüsse,
Cyrill Zosso