Mai 2026: Wollen Kanton und Stadt überhaupt, dass der Verkehr rollt?
An der Rengglochstrasse wurde ein neues Freizeitzentrum (Fun World) mit einer Gesamtfläche von 3’600 m2 bewilligt. Die Kantonsstrasse ist bereits heute stark belastet und Fun World wird die Hauptachse zusätzlich belasten.
Auch die Dienststelle Raum und Wirtschaft des Kantons hat grünes Licht für diese publikumsintensive Anlage gegeben. Und dies obwohl die Generierung von weiterem automobilem Freizeitverkehr nur schwer mit den Zielen des Projekts «Zukunft Mobilität im Kanton Luzern» vereinbar ist. Wer so etwas bewilligt, der leistet mit Sicherheit keinen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssituation. Antworten auf folgende Fragen dürften nicht nur die Grünen interessieren:
- Wieso wurden die Rechtsgrundlagen nicht schon lange so angepasst, dass bei schlechter ÖV-Anbindung – wie es hier der Fall ist – ein solcher Fun-Park nicht bewilligungsfähig ist?
- Gibt es überhaupt Pläne die rechtlichen Grundlagen anzupassen?
- Gemäss Instagram-Posts von Fun World, wurde bereits vor der rechtsgültigen Baubewilligung umgebaut. Wie kann es sein, dass der Bauherr eines Freizeitparks dieser Dimension sich nicht an den üblichen Prozess einer Baubewilligung halten muss?