Ausgangslage – Krienser Wohninitiative

In Kriens gibt es immer weniger Wohnungen, die für Familien, Rentner*innen sowie Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen bezahlbar sind. Seit 2018 wurden in Kriens mehr als 1’800 Wohnungen neu erstellt – bis 2035 werden nochmals 3’500 Wohneinheiten dazukommen. Trotzdem herrscht seit 2021 Wohnungsknappheit und die Mieten steigen weiter. Neben dem Neubau von Wohnungen braucht es dringend Massnahmen zum Schutz des bestehenden preisgünstigen Wohnraums. Die Initiative fordert, dass sich Kriens dem kantonalen Gesetz über den Erhalt von Wohnraum (SRL Nr. 898) unterstellt. Dieses Gesetzt gibt den Gemeinden im Kanton Luzern die Möglichkeit, entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Die Grüne und die SP haben gemeinsam rund 1’000 Unterschriften gesammelt und die Gemeindeinitiative am 6. Mai 2024 eingereicht.

Gegenvorschlag «Wohnbaureglement» des Krienser Stadtrates

Am 10. April 2025 legte der Stadtrat Kriens seinen Bericht und Antrag vor. Der Einwohner*innenrat erklärte die Wohninitiative für gültig, lehnte deren Umsetzung jedoch ab und beauftragte den Stadtrat, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Dieser liegt nun vor: Das Wohnbaureglement regelt Massnahmen in den vier Säulen: Förderung gemeinnütziger Wohnraum, Wohnschutz, aktive Bodenpolitik und Planungsinstrumente für günstigeren Wohnungsbau. Kern des Wohnbaureglements ist aber sicherlich die Förderung gemeinnütziger Wohnbauträger, die sich an das Prinzip der Kostenmiete halten. Dadurch sollen langfristig günstigere Mietpreise entstehen. Geplant sind unter anderem finanzielle Unterstützung bei der Gründung neuer Trägerschaften sowie die Festlegung eines gemeinnützigen Wohnungsanteils bei Neubauprojekten mit Sondernutzungsplänen. Das Ziel ist ein dauerhafter Anteil von 10% gemeinnützigem Wohnungsraum in Kriens. Beim Wohnschutz setzt der Stadtrat auf wenig griffige Transparenz: Bei baulichen Veränderungen, die zu Mietzinserhöhungen führen, sollen künftig die bisherigen und geplanten Mietzinse offengelegt werden. Zudem ist die Einführung derselben Airbnb-Regelung wie in der Stadt Luzern vorgesehen.

Wie ist die Haltung der Grünen zum Krienser Wohnbaureglement?

Die Grünen begrüssen die Förderung gemeinnützigen Wohnraums – insbesondere angesichts der rund 3’500 neuen Wohneinheiten, die in den nächsten Jahren entstehen werden. Allerdings werden diese Wohnungen auch dann erst langfristig wirklich günstig, wenn sie von gemeinnützigen Wohnbauträgern erstellt werden. Auch die Mieten dieser Wohnungen sind beim Erstbezug entsprechend der Erstellungskosten hoch.

Im Bereich Wohnschutz fehlen aus Sicht der Grünen wirkungsvolle Massnahmen. Es ist zentral, dass auch der bestehende preisgünstige Wohnraum in Kriens mit gezielten Instrumenten erhalten bleibt.
Zita Bucher, Einwohnerrätin Grüne Kriens

Dieses Anliegen ist aus Sicht der Grünen im vorliegenden Reglement ungenügend abgebildet. Nebst einer Transparenz bei den Mietpreisen muss aus unserer Sicht auch zwingend die Berechnung offengelegt werden. Damit könnte zumindest sichergestellt werden, ob das Gesetz eingehalten wird.

Die vom Stadtrat vorgeschlagenen 10% gemeinnützigen Wohnungen sind klar zu tief. Zum Vergleich: Die Stadt Luzern strebt 16% an, Zürich sogar 25%. Die Grünen fordern deshalb mindestens 16% für Kriens – verbunden mit der Pflicht, Massnahmen zu ergreifen, falls dieses Ziel verfehlt wird. Bei Neubauten mit Sondernutzungsplänen soll ein Mindestanteil von 25% gemeinnützigem Wohnraum gelten. Zudem muss die Möglichkeit bestehen, deutlich höhere Anteile einzuplanen – wie beim Projekt Obere Sackweid, wo auf dem Areal der ehemaligen jüdischen Talmudschule ein gemeinnütziger Anteil von 66% vorgeschrieben wird.

Fazit

Dank Initiative und mittels Gegenvorschlags wird in Kriens erstmals eine ernsthafte und umfassende Debatte zur Wohnpolitik geführt. Das Wohnbaureglement ist eine Chance, um Leitplanken für eine langfristige Förderung von gemeinnützigem und bezahlbarem Wohnraum zu setzen. Doch die vorgeschlagenen Ziele sind zu wenig ambitioniert. Um heute und in Zukunft preisgünstigen Wohnraum zu sichern, braucht es konsequentere und verbindlichere Vorgaben – sowohl beim Neubau als auch beim Schutz des bestehenden Wohnraums.

Zita Bucher, Einwohnerrätin, Grüne Kriens // Rundbrief Grüne Luzern, Februar 2026, Nr. 1