Sehr geehrter Herr Einwohnerratspräsident, Sehr geehrte Damen und Herren 

Wir bitten Sie, folgendes dringliche Postulat an den Stadtrat zu überweisen: Der Stadtrat setzt sich im Rahmen all seiner Möglichkeiten dafür ein, dass bei der Wiedereröffnung des Rängglochs die zum Projekt gehörende Pförtneranlage inkl. notwendige Verkehrsmonitoring entlang der Kantonsstrasse bereitsteht oder andere provisorische Regulierungskonzepte erarbeitet und implementiert werden. Die definitive Pförtneranlage muss spätestens bis 6 Monate nach der Öffnung des Rängglochs in Betrieb genommen werden.  

Begründung: Die Wiedereröffnung der Kantonsstrasse durch das Ränggloch zwischen Kriens und Littau soll früher ermöglicht werden und wird als Erfolg angesehen. Das Strassenprojekt Ränggloch gilt jedoch erst dann als abgeschlossen, wenn nicht nur die Strasse fertiggestellt und eröffnet ist, sondern auch alle dazugehörigen wesentlichen flankierenden Massnahmen, wie beispielsweise die Pförtneranlage, umgesetzt sind. Denn die zu erwartenden verkehrstechnischen Auswirkungen des Projekts sind nicht zu unterschätzen. Da durch die Stadt Kriens gemäss Aussagen des vif zu Spitzenzeiten kein Mehrverkehr möglich ist, besteht die Gefahr von massiv längeren Staustunden. Damit einhergehen würde eine weitere Verschlechterung der Pünktlichkeit des ÖV, der Lebensqualität in der Stadt Kriens, sowie der Erreichbarkeit des Krienser Stadtteils Obernau. 

Der Stadtrat muss daher sicherstellen, dass die Strasse erst dann für den Verkehr freigegeben wird, wenn ein wirksames und durchdachtes Verkehrskonzept, insbesondere in Form von Pförtneranlagen oder alternativen Regulierungsmassnahmen, bereitsteht. Ein solches System, inklusive Verkehrsmonitoring, wurde dem Einwohnerrat der Stadt Kriens mehrfach versprochen, um die Auswirkungen der Sanierung Ränggloch aufzuzeigen und aktiv zu lenken. Für die Pförtneranlage muss zudem berücksichtigt werden, dass die Einschränkungen für die Obernauer Bevölkerung und Gewerbe nicht zu einschneidend sind (Prüfung vorgelagerte Pförtneranlage mit Busbevorzugung enge Kurve von Malters/Littau). 

Erst mit einer robusten Verkehrsregulierung kann die Wiedereröffnung des Ränggloch in Einklang mit den Interessen der Stadt Kriens und ihrer Bewohner*innen erfolgen. Vor diesem Hintergrund ist das vorliegende Postulat, das den Stadtrat auffordert, sich für die Umsetzung solcher Massnahmen einzusetzen, unerlässlich, um einen Verkehrskollaps in der Stadt Kriens zu verhindern. 

Freundliche Grüsse, Cyrill Zosso

Überparteilicher Vorstoss: Dringliches Postulat Ränggloch