Votum zur Interpellation Erich Tschümperlin

Votum
Erich Tschümperlin

Ich danke dem Stadtrat
für die detaillierte Beantwortung.

In seiner Einführung schreibt
der Stadtrat, dass keine externe Person in der Lage sei aufgrund der hohen
Anzahl, die Qualität von Baubewilligungen fachlich kompetent zu beurteilen.
Dies habe ich auch nicht behauptet.

Aber ich habe mit einem Baujuristen
gesprochen, der mir bestätigt hat, dass er in jüngster Zeit ungewöhnlich viele
Fälle in Kriens vertreten musste. In den meisten Fällen hat das Kantonsgericht
die Baubewilligung der Stadt aufgehoben. Auch zwei weitere Juristen haben mich
auf das Thema Baubewilligungen in Kriens angesprochen und sich ähnlich
geäussert. Auch ich musste Baubewilligungen der Stadt Kriens anfechten. Zwei
Mal hat das Kantonsgericht die Bewilligung aufgehoben.

Der Stadtrat schreibt auch,
dass gutgeheissene oder abgelehnte Beschwerden kein Indikator für die Qualität
seien.
Mit welchen Indikatoren misst denn das Baudepartement die Qualität seiner
Entscheide?

Ich denke, dass dies durchaus
ein Indikator für die Qualität der Baubewilligungen sein könnte. Im Einzelfall
könnte man immer noch auf das Spezielle des entsprechenden Falls hinweisen.

Zu den verschiedenen Beispielen
die der Stadtrat erwähnt, möchte ich dasjenige der Kuonimatt herausgreifen,
weil es dort um das heikle Thema der Rechtssetzung geht..

Dort schreibt der Stadtrat,
dass nicht die Anwendung der rechtlichen Grundlagen vom Kantonsgericht
bemängelt wurde, sondern die Verordnung der Stadt rechtswidrig war.
Der Stadtrat hat weiter oben ausgeführt, dass er über einen ausgebauten und
professionellen Rechtsdienst verfügt. Weshalb war es trotzdem möglich, dass diese
Verordnung erlassen wurde? Der Stadtrat zitiert das Kantonsgericht, dass sich
Abgrenzungsfragen nicht immer messerscharf trennen lassen. Der Stadtrat folgert
daraus, dass es unhaltbar sei, dass er dies hätte erkennen können oder erkennen
müssen.
Meiner Ansicht nach hätte dies die Rechtsabteilung der Stadt sehr wohl erkennen
können. Wenn die Stadt Verordnungen erlässt, gehört es zu ihren Aufgaben sich
mindestens der Problematik der Abgrenzung bewusst zu sein, wie soll das denn
sonst funktionieren?

Müssen wir jede Verordnung einklagen,
um festzustellen ob sie rechtswidrig ist?

Dass bei den
Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone verschiedene Instanzen beteiligt sind
ist mir klar. Mich interessieren aber vor allem Bauverfahren innerhalb der
Bauzone. Hier ist die Stadt gefordert und alleine zuständig und hier gibt es
auch die meisten Schnittpunkte der verschiedenen Interessen. Dies beschreibt
der Stadtrat am Beispiel Dattenmatt ja exemplarisch.

Zur Antwort auf Frage 2

  • 2015 bis 2019 gab es 23 Beschwerden
    bei 695 Baubewilligungen ≙ 3%
  • 2015 bis 2018 gab es 21
    Beschwerden: davon wurden 7 gutgeheissen, 4 abgelehnt, 3 sind noch offen, 7 wurden
    zurückgezogen.

Der Stadtrat folgert daraus, dass nur 1% der
Baubewilligungen vom Kantonsgericht korrigiert wurden. Bei allem Respekt, diese
Rechnung ist wertlos.

Das Kantonsgericht hatte 14
Fälle zu beurteilen. Stand heute bedeutet dies:

  • in 50% der Fälle wurden die
    Einsprachen gutgeheissen: 7 von 14
  • in 30% der Fälle wurde die
    Einsprache abgewiesen: 4 von 14
  • 20% der Fälle sind noch nicht
    entschieden: 3 von 14

Das heisst, dass mit grosser
Wahrscheinlichkeit das Kantonsgericht die Mehrheit der Baubewilligungen der
Stadt Kriens aufhebt.

Dies ist eine grosse Anzahl die
uns zu denken gibt.

Zur
Antwort auf Frage 3

Hier ist leider noch keine
Aussage möglich, da zwei von drei Fällen pendent sind.

Zur Antwort auf Frage 4

Aussagen zur Qualität sind
heute in sehr vielen Bereichen möglich.
Diese basieren auf Messgrössen verschiedenster Art. Selbst in Bereichen wo die
Erhebungen der Daten schwierig ist, z.B. in der Pflege, ist es heute möglich
belastbare Daten zu erheben.

Man kann sich nur verbessern,
wenn man weiss wo man steht.
Ohne Messgrössen wird es schwierig am richtigen Ort anzusetzen und sich mit
anderen zu messen. Dazu braucht es jedoch den politischen Willen, Messgrössen
zu definieren und zu erheben.

Zur Antwort auf Frage 5

Wenn der Stadtrat keine
Messgrössen definieren kann, dann kann man auch keine Zielwerte definieren. „Möglichst
wenig Beschwerdeverfahren“ ist nicht messbar.

Zur Antwort auf Frage 6

Ohne Messgrössen und Kennzahlen
kann man natürlich auch keinen Benchmark machen.

Qualität könnte ja auch
aufgrund von Vergleichszahlen wie Fälle pro Mitarbeiter und
Investitionsvolumen, berufliche Qualifikation, Durchlaufzeiten, etc. erfolgen.

Strukturelle Optimierungen
allein sagen noch nicht viel über die Qualität aus.

Zur Antwort auf Frage 7

Wir sind der Ansicht, dass sich
aufgrund der Zahlen vom Kantonsgericht, durchaus Indikatoren zur Arbeit der
Baubewilligungsbehörde ableiten lassen.

Dies gäbe einen ersten
Anhaltspunkt wo man steht im Vergleich zur Agglomeration und Stadt Luzern. Dass
man daran kein Interesse hat erstaunt uns sehr.

Zusammenfassend kann gesagt
werden, dass der Stadtrat keinen Bedarf sieht die Qualität der Baubewilligungen
zu erfassen.

Ich vermisse den politischen
Willen sich messen zu lassen und sich selber zu überprüfen.

Eine Aussage über die Qualität
der Baubewilligungen ist in Kriens nach wie vor nicht möglich. Der Stadtrat hat
kein Interesse an Vergleichszahlen, fürchtet er sich davor?

Dass das Kantonsgericht in 50% oder
gar weit über 50% der Fälle den Einsprechern recht gibt, sollte dem Stadtrat zu
denken geben, es sollten gar die Alarmglocken läuten.
Stattdessen rechnet er dies auf 1% runter und sieht deshalb keinen
Handlungsbedarf.

Massnahmen werden keine ergriffen, es bleibt alles beim Alten, der Stadtrat unternimmt leider gar nichts. Wir sind enttäuscht von der Antwort und werden am Thema dranbleiben.